Sie haben eine Wohnung gekauft und möchten diese jetzt vermieten? Um potenzielle Mieter zu gewinnen, sollten Sie die Wohnung so attraktiv wie möglich herrichten. Wenn es sich nicht um einen Neubau handelt, kann es sinnvoll sein, die Immobilie in Luxemburg mit einigen baulichen Veränderungen aufzufrischen. Einige Baumaßnahmen sind sogar Pflicht. Sollten Sie unsicher sein, wenden Sie sich vor der Vermietung an eine Immobilienagentur in Luxemburg.
Eigentümer von Mietimmobilien in Luxemburg: das sind Ihre Pflichten!
In einem Einzimmerappartement zur Miete in der Stadt Luxemburg müssen Sie vielleicht keinerlei baulichen Veränderungen vornehmen, um bei potenziellen Mietern punkten zu können. In anderen Fällen kann das anders aussehen. Möglicherweise sind Sie sogar verpflichtet, die zur Einhaltung geltender Standards notwendigen baulichen Maßnahmen vornehmen zu lassen. Als Eigentümer und Vermieter müssen Sie dem Mieter eine Wohnung in ordnungsgemäßem Zustand anbieten, die allen gesetzlichen Anforderungen Rechnung trägt und im Rahmen einer „normalen“ Nutzung keinerlei Gefahren birgt.
Vor diesem Hintergrund müssen Sie sicherstellen, dass die Wasserzu- und -ableitungen, die Elektroinstallationen und die Heizung ordnungsgemäß funktionieren. Ein Bewohner darf beispielsweise nicht Gefahr laufen, infolge eines Kurzschlusses einen Brand auszulösen (oder aufgrund einer unzureichend gewarteten Heizung eine Kohlenmonoxid-Vergiftung zu erleiden).
Unsere Mietangebote finden Sie unter :
Wenn es sich während der Vermietung der Wohnung als notwendig erweist, dringende Baumaßnahmen vorzunehmen, verfügen Sie über das Recht, die Wohnung maximal 40 Tage für diese Zwecke zu belegen. Länger darf der Mieter aber nicht aus seinem Zuhause „vertrieben werden“. Übersteigen Sie diese Maximaldauer, darf er eine Mietminderung geltend machen.
Renovierung vor oder während der Vermietung
Wenn Sie sich für die Vermietung Ihrer Wohnung in Luxemburg an eine Agentur wenden, wird man Sie darüber informieren, dass einige Maßnahmen während der Vermietung der Immobilie dem Mieter obliegen. Das gilt für Kleinreparaturen, die eher dem Bereich der Instandhaltung als der Renovierung (Abfluss freimachen, abgenutzte Dichtungen austauschen, Lüftung reinigen usw.) zuzuordnen sind.
Wenn die Wohnung hingegen leer steht und Sie auf der Suche nach einem neuen Mieter sind, ergibt es vielleicht Sinn, einige kleinere Maßnahmen durchzuführen, um die Wohnung aufzufrischen und für potenzielle Mieter attraktiver zu gestalten.
„Es ergibt vielleicht Sinn, einige kleinere Maßnahmen durchzuführen, um die Wohnung aufzufrischen und für potenzielle Mieter attraktiver zu gestalten.“
So frischen Sie Ihr in Luxemburg zu vermietendes Einzimmerappartement auf: Tipps und Tricks
Der Immobilienpreis für Mietobjekte in Luxemburg hängt stark vom Zustand der Wohnung und des Hauses ab. Wenn Sie also einige kleinere Maßnahmen vornehmen, die wenig kosten, aber wirksam sind, kann das Ihre Mieteinnahme deutlich nach oben treiben.
Damit die Wohnung einen gepflegten Eindruck hinterlässt, lohnt es sich, die Wände regelmäßig zu streichen – am besten mit hellen und neutralen Farben, was die Räume größer wirken lässt.
Beschädigte Böden kann man austauschen. Setzen Sie auf PVC- oder Vinylböden, denn diese Bodenbeläge sind nicht nur pflegeleicht, sondern auch kostengünstig im Baumarkt erhältlich.
Ersetzen Sie die alten Wasserhähne durch moderne Mischbatterien, das hinterlässt gleich einen viel besseren Eindruck. Denken Sie an diese kleinen Details, die den entscheidenden Unterschied machen können!