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Reparaturen und Umbauten: Pflichten des Eigentümers

Reparaturen und Umbauten: Pflichten des Eigentümers

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Bei der Vermietung von Immobilien kommt es regelmäßig zu Streitigkeiten, weil unklar ist, welche Rechte und Pflichten Eigentümer und Mieter haben. Informieren Sie sich daher rechtzeitig über Ihre Pflichten, um belastende Unstimmigkeiten mit ihrem Mieter zu vermeiden. Er könnte Ihnen vorhalten, Sie seien Ihren Pflichten nicht ausreichend nachgekommen. Ein Beispiel: kleinere, alltägliche Reparaturen sind vom Mieter zu leisten, größere Maßnahmen hingegen sind in der Regel von Ihnen zu tragen. Lesen Sie hier mehr zu den Hintergründen.

Zusammenfassung: Rechte und Pflichten des Eigentümers

Bei einem Mietvertrag ist der Mieter in der Regel dazu verpflichtet, Fristen einzuhalten und seine Miete pünktlich zu bezahlen. Auch übernimmt er die Pflicht, die Immobilie instand zu halten und kleinere Reparaturarbeiten selbst zu übernehmen: Türschloss, Glühbirnen austauschen, Wartung des Heizkessels durch einen zugelassenen Fachmann usw. Bei Kündigung des Mietvertrags ist der Mieter verpflichtet, die Immobilie in ordnungsgemäßem Zustand ohne Beschädigungen zurückzugeben, obgleich leichte Abnutzungen der Ausstattung natürlich toleriert werden (je länger der Mieter geblieben ist, desto mehr spielt dieser Faktor eine Rolle).

Der Eigentümer hingegen übergibt die Schlüssel eines sauberen, gesundheitlich unbedenklichen und angemessenen Objekts. Für den Mieter darf mit Bezug der Immobilie kein Sicherheits- oder Gesundheitsrisiko entstehen. Wäre das der Fall, müsste der Eigentümer im Vorfeld die entsprechenden baulichen Maßnahmen treffen, damit die Wohnung geltenden Standards entspricht. Bezüglich der Instandhaltung und Pflege der Immobilie gilt: In der Regel hat der Eigentümer größere Baumaßnahmen zu tragen. Dazu zählen insbesondere all jene Renovierungen, die nicht auf Fahrlässigkeit des Mieters, sondern ganz normale Abnutzung, ein besonderes Ereignis oder einen Defekt zurückzuführen sind.

Wer zahlt für Reparaturen in einer Mietwohnung?

Der Mieter ist lediglich für die Erledigung von sogenannten „Kleinreparaturen“ zuständig. Kommt es zum Streitfall, wird der entsprechende Gesetzestext hinzugezogen, der für ähnliche Reparaturen derselben Kategorie gilt. Ganz grundsätzlich sind damit kleinere Maßnahmen gemeint, für die man keinen Handwerker benötigt und die keine größeren Kosten mit sich bringen. Solche „Instandhaltungsreparaturen“ kann jeder erledigen. Der Mieter muss sie problemlos selbst übernehmen können.

„Der Mieter ist lediglich für die Erledigung von sogenannten ‘Kleinreparaturen’ zuständig.“


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Im Gegenzug kann man sagen, dass sobald die Beauftragung eines Handwerkers vonnöten ist, die Rechnung meist an den Vermieter geht. Er muss alle Reparaturen und Renovierungen bezahlen, die das Gebäude betreffen. Auch in der Wohnung oder im Haus obliegen ihm die Maßnahmen, die auf das Alter der Immobilie, Baufehler, Unwetter oder Materialfehler zurückzuführen sind.

Wenn größere Reparaturen infolge mangelhafter Instandhaltung des Objekts durch den Mieter notwendig werden, ist der Eigentümer berechtigt, eine Übernahme der zu erwartenden Kosten abzulehnen. Ist es nicht möglich, für die Angelegenheit eine gütliche Einigung zu erzielen, kann es erforderlich werden, die Streitsache vor Gericht auszutragen. Das gilt insbesondere für kostspielige Reparaturen.

„Wenn größere Reparaturen infolge mangelhafter Instandhaltung des Objekts durch den Mieter notwendig werden, ist der Eigentümer berechtigt, eine Übernahme der zu erwartenden Kosten abzulehnen.“

Das luxemburgische Gesetz vom 21. September 2006 zum Wohnmietvertrag, der einige Änderungen bezüglich des Zivilgesetzbuchs enthält, führt Pflichten und Rechte des Eigentümers sehr detailliert auf. Bei Streitsachen wird daher häufig unter anderem auf diesen Gesetzestext Bezug genommen.

Wie vermeidet man Unstimmigkeiten zwischen Mieter und Eigentümer?

Bei Schwierigkeiten im Kontakt zwischen Mieter und Vermieter empfiehlt sich in der Regel, eine Immobilienagentur als Mittler hinzuziehen. Sie kann anstelle des Vermieters sämtliche Verwaltungsaufgaben rund um die Vermietung übernehmen. Wird sie beauftragt, ist sie erster Ansprechpartner des Mieters bei Problemen. Der Eigentümer wird selbstverständlich über laufende Angelegenheiten informiert und hat das letzte Wort bei Fragen zu Renovierungen oder Baumaßnahmen.

Wer eine Immobilienagentur mit der Verwaltung beauftragt, muss sich komplexen Fragestellungen zu Reparaturen und ihrer Finanzierung nicht stellen. Fachleute, die häufig mit solchen Situationen zu tun haben, wissen, wer in welchem Fall die Kosten zu tragen hat.

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