Spätestens beim Abschluss eines Immobiliendarlehens in Luxemburg oder auch eines Kredits zur Finanzierung von Umbaumaßnahmen an Ihrer Immobilie werden Sie über den Begriff der „Restschuldversicherung“ stolpern. Welche Funktion hat diese Versicherung? Handelt es sich um eine Pflichtversicherung? Und ganz wichtig: empfiehlt sich in Ihrem ganz individuellen Fall der Abschluss einer solchen Versicherung?
Absicherung der Angehörigen des Versicherungsnehmers im Todesfall
Mit der Restschuldversicherung schützt man die Hinterbliebenen des Versicherungsnehmers, wenn dieser verstirbt. Hat der Käufer einer Immobilie in Luxemburg einen Kredit aufgenommen und verstirbt, bevor die Kreditsumme vollständig getilgt wurde, greift die Restschuldversicherung und überweist das Versicherungsunternehmen den bezugsberechtigten Personen einen zuvor festgelegten Betrag.
Bezugsberechtigt sind dabei nicht grundsätzlich die Hinterbliebenen: in einigen Verträgen erhält die Bank das Geld, in anderen wird es an Ehepartner oder Kinder überwiesen. Ganz gleich, welche Konstellation letztlich vertraglich vereinbart wurde; der Hintergedanke einer solchen Versicherung ist immer derselbe: mit der versicherten Summe soll verhindert werden, dass die Hinterbliebenen in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Denn: verstirbt der Kreditnehmer, können diese verpflichtet werden, die Kreditraten für Ehepartner oder Eltern bis zur vollständigen Tilgung zu leisten.
Pflichtversicherung oder optionales Extra? Infos zur Restschuldversicherung
Wenn Sie in Luxemburg ein Darlehen für eine Immobilie aufnehmen, besteht keine Verpflichtung, eine solche Restschuldversicherung abzuschließen. Vor allen Dingen dann, wenn es um hohe Summen geht, ist der Abschluss einer solchen Versicherung jedoch dringend angeraten.
Zwar ist die Restschuldversicherung keine Pflichtversicherung, nichtsdestoweniger kann die Bank je nach familiärer Situation und dem Vorhandensein von Eigenkapital des Kreditnehmers die Gewährung des Kredits an den Abschluss einer solchen Versicherung knüpfen.
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Nach Ihrem Ableben könnten Ihre Hinterbliebenen in Zahlungsnöte geraten, sollten sie dazu verpflichtet sein, den Immobilienkredit an Ihrer statt weiterzubezahlen. Möglicherweise kann mit dem Verkauf des Objekts nicht die Höhe des gesamten Kreditbetrags für Ihre Immobilie in Luxemburg gedeckt werden. Mit einer Restschuldversicherung müssen Ihre Angehörigen nicht nur den Kredit nicht zurückbezahlen, sie können sich auch dazu entscheiden, das Haus zu behalten und in das Familienvermögen einfließen zu lassen.
Die für die Restschuldversicherung zu leistenden Prämien sind im Übrigen steuerlich absetzbar, wenn sie für eine Einzelperson 672 € und für ein Paar 1344 € nicht übersteigen (672 € zusätzlich pro Kind, für das Sorgepflicht besteht). Wird die Versicherung mit Einmalprämie bezahlt, gelten erhöhte Obergrenzen (z.B. ein Alleinstehender ohne Kinder und jünger als 30 Jahre kann eine Einmalprämie i.H.v. 6000,00 € geltend machen).
So wählen Sie die richtige Restschuldversicherung: Übersicht über die Optionen
Die Prämie einer Restschuldversicherung wird auf der Grundlage des zu deckenden Betrags, dem Alter des Versicherten und medizinischen Faktoren errechnet.
Bei Abschluss des Immobilienkredits in Luxemburg können Sie zwischen einer Einmalprämie und regelmäßigen Beitragszahlungen für die Restschuldversicherung wählen.
„Sie können zwischen einer Einmalprämie und regelmäßigen Beitragszahlungen für die Restschuldversicherung wählen.“
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