Bei der Wohnraumberechnung wird der Balkon zwar nicht berücksichtigt, aber in Sachen Wohnqualität spielt er eine nicht unwesentliche Rolle. Es lohnt sich daher, sich diesen kleinen Bereich einmal genauer anzusehen, bevor Sie sich für Miete oder Kauf einer Wohnung entscheiden.
Balkon: ein paar Quadratmeter mit viel Potenzial
Sehr häufig wird der Balkon nicht ausreichend genutzt, dabei bietet er insbesondere in der Stadt zahlreiche Möglichkeiten, sich ein wenig Natur nach Hause zu holen. Für kleines Geld lässt er sich in einen wahren Mini-Garten verwandeln, in dem Gemüse wächst und Blumen blühen. Geschlossen verwandelt er sich in einen Wintergarten, der das ganze Jahr über nutzbar ist und damit zu zusätzlichem Wohnraum wird.
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Balkon in günstiger Lage
Ein Balkon in der richtigen Himmelsrichtung wird gern genutzt. Ungünstig gelegene Balkone hingegen werden oft stiefmütterlich behandelt. Ein Nord-Balkon beispielsweise, der niemals besonnt wird, wird natürlich weniger gern genutzt als ein den ganzen Tag von der Sonne verwöhnter Südbalkon. Aber die Himmelsrichtung ist nicht das einzige Kriterium, das der potenzielle Käufer unter die Lupe nehmen sollte. Wichtig ist es auch zu prüfen, ob die Sonneneinstrahlung durch Gebäude o.ä. behindert wird. Gerade in Städten ist das häufig der Fall: ein Nachbargebäude, eine Mauer, ein hoher Baum usw. können daran schuld sein, dass selbst ein günstig gelegener Balkon stark verschattet wird. Wenn Sie unsicher sind, wie es um die Sonnenstunden auf dem Balkon steht, besichtigen Sie die Wohnung mehrmals in unterschiedlichen Situationen, um festzustellen, ob der hübsche Balkon verschattet ist oder nicht.
„Ein Balkon in der richtigen Himmelsrichtung wird gern genutzt. Ungünstig gelegene Balkone hingegen werden oft stiefmütterlich behandelt.“
Ein blickgeschützter Balkon mit schöner Aussicht
Für Ihren zukünftigen Mini-Garten ist es von Vorteil, wenn sich die Wohnung in einem höheren Stockwerk befindet und damit auch eine schöne Aussicht bietet. Das sind aber auch entscheidende Preistreiber. Befindet sich gegenüber vom Balkon ein Gebäude, das die Sicht behindert, ist er zwar nicht so attraktiv, aber dennoch gut nutzbar. Es gibt nämlich einige Tricks, dafür zu sorgen, dass der Balkon von außen nicht oder nur wenig einsehbar ist. Der Klassiker ist der Balkonsichtschutz aus Stroh oder Holz, der vor neugierigen Blicken schützt. Aber auch geflochtene Bambusmatten bieten sich an, zumal sie langlebiger sind. Bambus kann man aber auch auf ganz andere Weise nutzen: In großen, dekorativen Blumentöpfen bieten sie einen sehr ansprechenden grünen Sichtschutz. Denkbar sind natürlich auch Kletterpflanzen an einem Rankgerüst, die ebenso gut vor Blicken schützen. Aber auch andere Lösungen helfen bei der Wahrung der Privatsphäre: Rollos, Vorhänge, eine Pergola oder ein einfacher Sonnenschirm schützen nicht nur vor der Sonne, sondern auch vor neugierigen Blicken.
„Befindet sich gegenüber vom Balkon ein Gebäude, das die Sicht behindert, ist er zwar nicht so attraktiv, aber dennoch gut nutzbar.“
Umbau des Balkons zum Wintergarten
Ist der Balkon an zwei Seiten geschlossen, kann er mithilfe von normalen oder bodentiefen Fenstern zu einer Loggia umgebaut werden. Dann verwandelt er sich in eine kleine Veranda und damit in einen zusätzlichen Raum, den Sie das ganze Jahr über nutzen können. Mit Schiebefenstern können Sie diese Loggia im Sommer wie einen klassischen Balkon nutzen und im Winter als geschlossene Veranda. Auch wenn die Loggia bei der Wohnflächenberechnung nicht berücksichtigt wird, kann sie doch in Wirklichkeit einige Quadratmeter Wohnraum mehr bedeuten, die beispielsweise das Wohnzimmer vergrößern und mit den großen Fensterflächen für extra viel Licht sorgen.
„Auch wenn die Loggia bei der Wohnflächenberechnung nicht berücksichtigt wird, kann sie doch in Wirklichkeit einige Quadratmeter mehr Wohnraum bedeuten“
Prüfen Sie die Regeln der Eigentümergemeinschaft
Wenn Sie Ihr zukünftiges Zuhause besichtigen, versuchen Sie immer, über die aktuelle Nutzung hinweg zu sehen und sich in einem vernünftigen Rahmen vorzustellen, wie Sie die Wohnung umgestalten könnten. Bevor Sie sich entscheiden, sollten Sie stets prüfen, ob die von Ihnen geplanten Umbauten nach den geltenden Bestimmungen der Eigentümergemeinschaft auch wirklich zulässig sind.