Beim Kauf eines Hauses oder einer Wohnung kann die familiäre Situation des oder der Käufer(s) die Ausgangslage verändern. Abhängig vom finanziellen Vermögen ist es durchaus möglich, dass die jeweilige monatliche Rückzahlung eines Darlehens der beiden Ehepartner unterschiedlich hoch ausfällt. Es besteht auch die Möglichkeit, dass nur einer der Ehegatten das gesamte Darlehen zurückzahlt. Wenn in Ihren Augen eine gemeinsame Investition interessanter zu sein scheint, sollten Sie sich zunächst mit den jeweiligen Vorteilen und Beschränkungen auseinandersetzen, um zu wissen, welches das für Sie perfekte Vorhaben ist!
Vereinfachter Zugang zu staatlichen Hilfen
Viele „finanzielle Anreize“ können Paare ermutigen, den gemeinsamen Immobilienkauf in die Tat umzusetzen. Dies gilt bei der Anschaffungsprämie, dem Zinszuschuss oder der Sparprämie. Bei den ersten beiden Modellen ist die Höhe der familiären Einkünfte ausschlaggebend. Natürlich … Da Sie zu zweit sind, haben Sie wahrscheinlich auch ein höheres Einkommen als eine einzelne Person. In Ihrem Fall sind aber auch die Obergrenzen höher angesetzt, wodurch Sie mehr Chancen auf den Zugang zu Hilfen haben, um den Erwerb einer Immobilie zu meistern.
Zwei Meinungen, gegenseitige Unterstützung und Gespräche
Auch wenn dieser Vorteil für Sie nicht wirklich greifbar zu sein scheint, so gibt es ihn doch und Sie profitieren erheblich von ihm: Aus psychologischer Sicht ist der Kauf zu zweit weniger angsteinflößend als der Kauf als Einzelperson. Nach den Besichtigungen haben Sie die Möglichkeit, sich auszutauschen und Ihre Meinungen miteinander zu vergleichen. Darüber hinaus profitieren Sie in komplizierten Situationen, z. B. bei der Finanzierungssuche, der Unterzeichnung notarieller Dokumente oder der Organisation des Umzugs, von gegenseitiger Unterstützung, was Sie stärkt. Dies soll Sie natürlich nicht daran hindern, auch an anderer Stelle um Hilfe zu bitten und beim Kauf eine Immobilienagentur hinzuzuziehen, um sicherzustellen, dass Sie alle Vorschriften beachten.
Unsere Mietangebote finden Sie unter :
Modulare Rückzahlungen entsprechend den jeweiligen finanziellen Mitteln
In Ihrer Partnerschaft haben Sie beide wahrscheinlich nicht das gleiche Einkommen. Wenn Sie das Darlehen zu zweit monatlich zurückzahlen möchten, können Sie dies auch in unterschiedlicher Höhe tun, sodass der Darlehensvertrag erfüllt ist und Ihnen beiden noch ausreichende Gelder zur Verfügung stehen. Gleiches gilt beim Eigenkapital: Jeder kann seine Ersparnisse einfließen lassen, auch wenn sie sich in ihrer Höhe unterscheiden. Danach richtet sich dann auch die Höhe des jeweiligen Anteils, um festzustellen, wer im Falle eines Wiederverkaufs das Geld bekommt (basierend auf dem Ehevertrag).
„Sie können monatliche Zahlungen in unterschiedlicher Höhe vereinbaren, sodass der Darlehensvertrag erfüllt ist und Ihnen beiden noch ausreichende Gelder zur Verfügung stehen.“
Güterstand, unterschiedliche Geschmäcker und Wiederverkauf: Diese Punkte sollten Sie beachten!
Auch beim Kauf zu zweit herrscht nicht immer eitel Sonnenschein: Daher sollten einige Punkte erwähnt werden, die bereits vor einer Investition zu beachten sind. Wenn Sie in Ihrer Ehe eine Gütergemeinschaft vereinbart haben, ist es egal, welcher der Ehepartner das Haus bezahlt – es wird sowieso beiden gehören. Dies ist im Falle einer Gütertrennung schon anders. Hier verfügen beide Ehegatten getrennt über ihr eingebrachtes Vermögen. Die Errungenschaftsgemeinschaft ist wieder ein anderer Fall: Jeder Ehepartner verfügt über das von ihm eingebrachte Vermögen, während gemeinsame Errungenschaften in das gemeinsame Vermögen einfließen. Diese Fragen mögen Ihnen zum Zeitpunkt des Kaufs nebensächlich erscheinen, bei einem Wiederverkauf sind sie jedoch entscheidend. Viele Trennungen werden durch finanzielle Streitigkeiten über die Rückforderung von Geldern aus einem Immobilienverkauf erschwert: Mit einer solchen Situation sollte man immer rechnen, auch wenn aktuell eitel Sonnenschein herrscht.
Zuletzt kann ein Kauf zu zweit auf emotionaler Ebene einige Zugeständnisse einfordern. Auch wenn Sie sich nach einer Besichtigung austauschen, Ihre Meinungen vergleichen und die „Pluspunkte“ und „Minuspunkte“ der einzelnen Immobilien benennen, kann es zu kleineren Meinungsverschiedenheiten kommen. Diese müssen Sie bereinigen und einen Kompromiss finden, mit dem Sie beide zufrieden sind!