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Vermieter: So pflegen Sie eine gute Beziehung zu Ihren Mietern

Vermieter: So pflegen Sie eine gute Beziehung zu Ihren Mietern

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Zwischen Vermieter und Mieter kann es leicht zu Spannungen kommen. Als Eigentümer stehen Ihnen mehrere Instrumente zur Verfügung, Streitigkeiten von vorneherein zu vermeiden. Wenn Sie den Mietvertrag genau an die Besonderheiten Ihrer Wohnung anpassen, können Sie Problemen schon im Vorfeld ein Schnippchen schlagen. Auch kann es sinnvoll sein, (in einem vernünftigen Umfang) zusätzliche Klauseln aufzunehmen. Wenden Sie sich hierzu an eine Immobilienagentur. Sie kann Ihnen dabei helfen, einen maßgeschneiderten Mietvertrag zu erstellen. Es gibt noch weitere Tipps, die dabei helfen können, dass die Vermietung Ihrer Objekte nicht zu zeit- und energieraubend wird und die Beziehung zu Ihren Mietern gelingt. Hier finden Sie einen Überblick.

Regeln im Vorfeld festlegen

Damit mit Ihren Mietern alles gut funktioniert, reicht es in der Regel aus, Sie bereits beim ersten Kennenlernen über Ihre Pflichten und Aufgaben aufzuklären. Bei der Vertragsunterzeichnung sollten Sie noch einmal an diese Regeln erinnern, um sicherzugehen, dass die wichtigsten Informationen wirklich verinnerlicht worden sind.

Ein Beispiel: auch wenn Ihnen das selbstverständlich erscheint, ist es wichtig, darauf hinzuweisen, dass Miete und Nebenkosten pünktlich zu begleichen sind. Es ist besser, ein paar überflüssige Informationen weiterzugeben, als später festzustellen, dass der Mieter den Eindruck hat, er könne sich alles erlauben. Erklären Sie den Mietern bei der Besprechung dieser grundlegenden Regeln, dass sie die Wohnung frei, aber nur ihrer Bestimmung gemäß und unter Rücksichtnahme auf die Nachbarn nutzen dürfen.

Neben den üblichen Pflichten wie die Einhaltung der Vertragsbestimmungen und der Abschluss einer Versicherung, sollten Sie den Mieter auch darauf hinweisen, dass er das gemietete Objekt instand halten muss und gegebenenfalls anfallende Kleinreparaturen selbst zu erledigen hat. Ist die Beauftragung eines Handwerkers notwendig (Sanitär, Elektrik, Heizkessel, Warmwasserboiler usw.), muss sich der Mieter an Sie wenden. Weisen Sie ihn darauf hin. Bei der Übergabe der Wohnung sollten Sie die Mieter darüber informieren, dass das Übergabeprotokoll beim Auszug der Mieter als Grundlage dient. Nehmen Sie sie in die Verantwortung, dann werden Sie entsprechend für die Wohnung Sorge tragen!

„Weisen Sie die Mieter darauf hin, dass sie das gemietete Objekt instand halten müssen und gegebenenfalls anfallende Kleinreparaturen selbst zu erledigen haben.“  


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Vermietung einer gesundheitlich unbedenklichen Wohnung und der richtige Empfang

Mit einigen kleinen Kniffen können Sie das Herz Ihrer Mieter im Nu gewinnen und auf diese Weise bereits den Grundstein für eine ungezwungene und freundliche Kooperation legen. Damit der Mieter nicht schon beim Einzug Groll gegen Sie hegt, sollten Sie sicherstellen, dass die Wohnung gründlich gereinigt wurde und alle notwendigen Reparaturen erfolgt sind. Wenn Sie Ihren Mietern von vornherein eine bewohnbare Wohnung ohne größere Mängel präsentieren, steht einem positiven Kontakt mit den neuen Mietern nichts mehr im Wege.

„Reinigen Sie die Wohnung gründlich und erledigen Sie alle notwendigen Reparaturen vor dem Bezug der Wohnung.“

Darüber hinaus können Sie dem Mieter auch ein eigens für die Wohnung erstelltes Handbuch mit Hinweisen und Tipps überreichen. Das spielt insbesondere dann eine Rolle, wenn Sie eine Wohnung möbliert und mit Utensilien vermieten. Dann sind beispielsweise die Bedienungsanleitungen der Elektrogeräte von Nutzen. Gibt es bestimmte Regeln zu beachten (Sanitäranlagen, Stromkasten, Heizung), ist es sinnvoll, diese im Handbuch zu vermerken.

Erreichbarkeit signalisieren, Zurückhaltung wahren

Ihre Mieter sind froh, wenn sie Sie im Bedarfsfall schnell und unkompliziert erreichen können, damit die erforderlichen Reparaturen zeitnah erfolgen können. Seien Sie daher erreichbar. Es obliegt zwar dem Mieter, für Kleinreparaturen zu sorgen, die größeren Maßnahmen aber fallen in Ihren Zuständigkeitsbereich.

Diese Verfügbarkeit sollte aber nicht ins Gegenteil ausarten. Konkret bedeutet das: selbst wenn Sie in der Nähe wohnen, dürfen Sie nicht einfach mal aus Neugierde schauen kommen. Das gilt sogar als schwerwiegender Fehler. Es ist Ihnen außerdem untersagt, in Abwesenheit des Mieters die Wohnung zu betreten – auch, wenn es sich um Ihr Eigentum handelt. Ihre Mieter bewohnen das Objekt und dürfen, so lange sie den grundlegenden Verpflichtungen nachkommen, die Wohnung unbehelligt von Ihnen in vollem Umfang nutzen.

Nicht immer ist es einfach, ein gutes Verhältnis zu seinen Mietern zu pflegen. Vor allem dann, wenn die Miete verspätet überwiesen wird oder die Bewohner die Wohnung nicht pfleglich behandeln. Um Probleme zu vermeiden und um sich möglichst wenig mit dem Thema der Vermietung belasten zu müssen, können Sie auch eine Immobilienagentur mit diesen Aufgaben betrauen.

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