Eine der Forderungen, die die Mehrheit der Vermieter bei der Unterzeichnung eines Mietvertrags an den neuen Mieter stellt, ist die Hinterlegung einer Bürgschaft, der sogenannten Kaution. Für den Vermieter stellt dieser einmalig gezahlte Geldbetrag eine Sicherheit dar, die er mit rückständigen Mietzahlungen verrechnen kann oder die er verwenden kann, um nach Ihrem Auszug Schäden am Mietobjekt zu beheben, die Sie verursacht haben. Wie hoch ist die Kaution? Welche Rechte und Pflichten haben Sie als Mieter? Wie sollte man im Streitfall vorgehen? Hier unsere Tipps.
Maximal drei Monatsmieten
Nach luxemburgischem Recht ist der Vermieter nicht verpflichtet, bei Übergabe eines Mietobjekts eine Kaution zu verlangen. Diese Praxis ist jedoch noch immer weitverbreitet und eigentlich gang und gäbe.
Die Höhe der Kaution ist jedoch begrenzt. In Luxemburg dürfen Vermieter nicht mehr als das Dreifache des Mietpreises berechnen. Wenn Sie also eine Wohnung für 600 Euro pro Monat mieten, beträgt Ihre Kaution maximal 1.800 Euro.
Unsere Mietangebote finden Sie unter :
Wie finanziere ich die Kaution?
Ihr Umzug ist natürlich mit einer Reihe von Ausgaben verbunden. Und natürlich denken Sie sich, dass das Geld gerade knapp und der Zeitpunkt für die Zahlung einer Kaution nicht unbedingt ideal ist. Sie müssen sich aber keine Sorgen machen. Es gibt mehrere Möglichkeiten, damit sich diese Ausgabe weniger auf den Inhalt Ihres Geldbeutels auswirkt.
Wenden Sie sich an die Wohnungsförderung des Ministeriums für Wohnungswesen, um eine staatliche Unterstützung zur Finanzierung der Kaution zu beantragen. Unter bestimmten Voraussetzungen (d. h. Sie dürfen weder Eigentümer noch Nießbraucher einer anderen Immobilie sein, das Mietobjekt des unterzeichneten Mietvertrags muss als Hauptwohnsitz dienen, Sie müssen einen Treuhandvertrag mit einem Finanzinstitut abschließen, die Höhe Ihres Einkommens darf die Obergrenze nicht überschreiten) wird eine solche Hilfe gewährt, sodass Sie die Kaution nicht alleine stemmen müssen. Damit Sie vom Staat unterstützt werden, darf die Monatsmiete maximal ein Drittel Ihres monatlichen Einkommens betragen und 1.615 Euro nicht übersteigen.
Eine weitere Möglichkeit, mit der sämtliche Parteien zufriedengestellt werden könnten, ist die Inanspruchnahme einer Bankgarantie. Anstatt die Kaution zu bezahlen, bittet der Mieter seine Bank, den entsprechenden Betrag auf seinem Konto für einen bestimmten Zeitraum zu sperren. Je nach Art des Vertrags können Sie dem Eigentümer sogar das Recht einräumen, seine Forderungen direkt bei Ihrer Bank einzuziehen, ohne Ihre Zustimmung einzuholen (im Falle einer Garantie „auf erstes Anfordern“).
Eine andere Möglichkeit, die es in Luxemburg noch nicht lange gibt, ist die Mietgarantie. Sie wird von einer Versicherungsgesellschaft oder einem Zusatzversicherer gegen Zahlung einer Ausgabeprämie gewährt.
Wann bekomme ich meine Kaution zurück, wenn ich ausgezogen bin?
Wenn Sie als Mieter bei Ihrem Einzug eine Kaution hinterlegen müssen, wird sie Ihnen zum Zeitpunkt Ihres Auszugs aus dem Mietobjekt theoretisch in ihrer Gesamtheit erstattet. Nach der Schlüsselübergabe nimmt Ihr Vermieter jedoch eine Abschlussrechnung vor und ist berechtigt, die Kaution aus folgenden Gründen einzubehalten: Verrechnung der Nebenkosten oder Regulierung bestimmter Schäden, die während der Übergabe des Mietobjekts an den Eigentümer festgestellt werden.
„Nach der Schlüsselübergabe wird Ihr Vermieter eine Abschlussrechnung vornehmen und ist berechtigt, die Kaution einzubehalten.“
Im Falle von Meinungsverschiedenheiten über die Höhe der erstatteten Beträge suchen Sie zunächst das Gespräch mit Ihrem ehemaligen Vermieter, um eine gütliche Einigung zu erzielen. Ist eine Einigung nicht möglich, können Sie sich auch an eine Schlichtungsstelle wenden, um eine gerichtliche Klage zu verhindern.