Für Neubauten im Großherzogtum gibt es eine Reihe gesetzlicher Vorschriften zu berücksichtigen. Bevor Sie mit der Baustelle loslegen und die ersten Handwerker beauftragten, sollten Sie bei den zuständigen Behörden die notwendigen Informationen einholen, um sicher zu sein, dass Ihr Vorhaben auch die geltenden Bestimmungen erfüllt. Wenn Sie bestimmte Vorgaben nicht einhalten, müssen Sie die Baumaßnahmen eventuell unterbrechen oder sogar abreißen, was bereits errichtet worden ist!
Grundstücksgrenzen in Erfahrung bringen: wichtig zum ordnungsgemäßen Bauen
Selbstverständlich dürfen Sie nur dort bauen, wo Sie auch Eigentümer des Grundstücks sind. Aber selbst auf Ihrem Grundstück dürfen Sie nicht jedes beliebige Bauwerk errichten. Bevor Sie ein Bauprojekt in die Wege leiten, müssen Sie daher den geltenden Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften kennen.
Wenden Sie sich zunächst an die zuständige Katasterverwaltung ACT (Administration du cadastre et de la topographie), die Ihnen die offiziellen Grenzen Ihres Grundstücks benennen kann, damit Sie vergleichen können, ob die tatsächlichen Grenzen mit denen in den offiziellen Plänen übereinstimmen.
Möchten Sie das Grundstück aufteilen oder parzellieren, sollten Sie sich vorher an einen zugelassenen Vermessungsingenieur wenden, der eine offizielle Vermessung des Grundstücks vornehmen kann.
Wie erhalte ich die erforderliche Baugenehmigung?
Ohne Baugenehmigung können Sie Ihr Haus keinesfalls bauen. Tun Sie es doch, dürfen die Behörden Sie zwingen, die Baumaßnahmen mit sofortiger Wirkung zu unterbrechen und alles, was bereits errichtet wurde, wieder abzureißen.
Wenn Sie eine Baugenehmigung beantragen und die im Großherzogtum Luxemburg geltenden Bauvorschriften einhalten möchten, sollten Sie sich an die für Sie zuständige Gemeinde- oder Stadtverwaltung wenden. Ihr Antrag muss in jedem Fall sämtliche Informationen zum Personenstand des Grundstückseigentümers enthalten, spezifische Unterlagen zum Grundstück (Katasterauszug, Lageplan, Bauplan) sowie eine umfassende Beschreibung der geplanten Baumaßnahmen.
Nicht nur für das Hauptgebäude benötigen Sie eine Baugenehmigung, sondern auch für sämtliche Nebengebäude wie beispielsweise die Garage. Es kann in Ihrer Gemeinde weitere örtlich geltende Vorschriften geben, die für den Erhalt der Baugenehmigung zusätzliche Behördengänge erforderlich machen. Bringen Sie vor dem Versand der Unterlagen in Erfahrung, welche Dokumente einzureichen sind.
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Die Baugenehmigung liegt vor? Die Behörde bleibt dennoch wachsam!
Sie halten das wertvolle Dokument endlich in den Händen? Nun haben Sie ein Jahr Zeit, mit den Baumaßnahmen zu beginnen. Wenn Sie diese Frist verpassen, müssen Sie das gesamte Verfahren noch einmal wiederholen. Selbst wenn die zuständige Behörde grünes Licht gegeben hat, wird sie ein wachsames Auge auf Ihr Vorhaben haben. Die Behörden dürfen den ordnungsgemäßen Ablauf der Baumaßnahmen kontrollieren, um sicherzustellen, dass sie den im Antrag enthaltenen geplanten Maßnahmen auch entsprechen.
Ihr Antrag wurde abgelehnt? Sie haben die Baugenehmigung nicht erhalten? Ein solcher Antrag kann aus vielerlei Gründen abgelehnt werden. Vielleicht passte Ihr Projekt nicht zur Bebauung in der Umgebung, vielleicht wurden bestimmte Regeln der öffentlichen Sicherheit verletzt oder der Antrag war nicht genau genug dokumentiert, wenn Sie beispielsweise in einem bestimmten Schutzgebiet bauen möchten (Denkmalschutz).
„Sie haben die Baugenehmigung nicht erhalten? Ein solcher Antrag kann aus vielerlei Gründen abgelehnt werden“
Wenn Sie in Bezug auf die richtige Vorgehensweise bei der Planung eines Neubaus unsicher sind, wenden Sie sich an einen Architekten, der Ihr Bauvorhaben begleitet. Er kann Sie zur Machbarkeit der einzelnen geplanten Maßnahmen beraten und verliert dabei auch Ihr Budget nicht aus dem Blick.