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Auch während der Corona-Krise sind die Immobilienagenturen in Luxemburg für ihre Kunden da!

Auch während der Corona-Krise sind die Immobilienagenturen in Luxemburg für ihre Kunden da!

Auch während der Corona-Krise sind die Immobilienagenturen in Luxemburg für ihre Kunden da | Blog Vivi

Ausgangsbeschränkungen und die Angst vor einer Ansteckung mit Covid-19 oder davor, Freund und Familie mit dem Virus anzustecken: viele Privatleute haben den Alltag in Zwangsurlaub geschickt und ihre Vorhaben erstmal auf Eis gelegt. Aber selbst in Krisenzeiten können Sie Ihr Immobilienprojekt Wirklichkeit werden lassen. Die Immobilienagenturen reagieren flexibel und haben sich so organisiert, dass sie den Kundenwünschen auch ohne Ansteckungsrisiko gerecht werden. 

Videokonferenz, Telefon und virtuelle Besichtigungen – Social Distancing im Immobiliensektor 

Die aktuelle Gesundheitskrise hat Auswirkungen auf sämtliche Bereiche der Wirtschaft und macht auch vor der Immobilienbranche nicht Halt. Viele Projekte sind während der Geltungsdauer der Ausgangssperre in Warteposition. Immobilienmakler dürfen jetzt beispielsweise keine physischen Besichtigungen mehr durchführen. Auch der Besuch des Maklerbüros durch einen Kunden ist untersagt. 

Aber die Agenturen haben diverse Kompromisslösungen gefunden, um auch in diesen Zeiten Käufern und Verkäufern beratend zur Seite stehen zu können. Von zuhause aus arbeiten die Immobilienmakler unter Einhaltung der geltenden Regeln zur Ausgangssperre nämlich weiter. Sie bieten auch virtuelle Besichtigungen an, damit Interessenten bereits einen ersten Eindruck gewinnen können. 

„Auf diese Weise können Interessenten noch vor der Lockerung der Ausgangssperre weiter an ihrem Immobilienprojekt feilen“ 

Anne Reuter, Managing Partner

Natürlich können solche virtuellen Treffen eine echte Besichtigung nicht ersetzen. Aber bis es soweit ist und die Ausgangssperren gelockert werden, helfen Sie dem Interessenten dabei, weiter über sein Projekt nachzudenken und dabei Fortschritte zu machen. Da viele Menschen nicht mehr wie gewohnt arbeiten können, haben sie außerdem mehr Zeit und können einen eventuellen Umzug entsprechend besser vorbereiten. 

Kaufvorvertrag und Kaufvertrag – Vertragsabschluss in Zeiten der Ausgangssperre 

Einige Menschen, die vor Verhängung der Ausgangssperre einen Kaufvorvertrag abgeschlossen haben, fürchten, dass Sie jetzt nicht zum Zuge kommen. Aber diese Angst ist unbegründet. Der tatsächliche Kauf wird vermutlich nach hinten verschoben werden, aber die alte Regel „Kaufvorvertrag gleich Kauf“ gilt auch in Zeiten von Corona! Anders gesagt: auch unter den aktuellen Umständen ist eine Auflösung des Kaufvorvertrags nicht ohne Weiteres möglich und hat entsprechende Vertragsstrafen zur Folge.   

Und auch, wenn der Kaufvorvertrag noch nicht unterschrieben worden ist, ist es möglich auch während der Ausgangssperre ein entsprechendes Abkommen digital abzuschließen. Der Käufer unterzeichnet den Kaufvorvertrag und scannt ihn ein, der Verkäufer druckt ihn seinerseits aus, unterzeichnet ihn und sendet ihn an die Immobilienagentur. Das Dokument ist dann im Streitfall nicht genauso sicher wie eine echte Urkunde, bleibt aber dennoch ein Beweis für die Verpflichtung, die beide Parteien jeweils eingegangen sind. 

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Muss ein Kaufvertrag unbedingt während der Geltungsdauer der Ausgangssperre unterzeichnet werden, ist das möglich. Notare und Immobilienagenturen sind für ihre Mandanten da. Die Käufer und Verkäufer werden in der Regel gebeten, eine entsprechende Vollmacht auszustellen, um tatsächliche Kontakte zu vermeiden. Die Verträge können per Videokonferenz verlesen und besprochen und dann postalisch den betroffenen Parteien zur Unterzeichnung zugestellt werden. So werden alle notwendigen Hygienevorschriften eingehalten. 

„Notare und Immobilienagenturen sind für ihre Mandanten da.“

Dass bestimmte Verfahrensschritte wegen der Coronavirus-Pandemie länger dauern werden, liegt auf der Hand. Alle, die jetzt ihren Traum von einer Immobilie in Luxemburg Wirklichkeit werden lassen möchten, können sich aber auf die Unterstützung durch die Immobilienagenturen verlassen! Wenn eine Person keine andere Wahl hat, darf sie auch in der aktuellen Ausnahmesituation umziehen, wenngleich die Empfehlung lautet, lieber noch ein wenig zu warten, um das Ansteckungsrisiko möglichst gering zu halten. 

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