Von der staatlichen Finanzhilfe bis hin zu kleinen Steueranreizen … in Luxemburg gibt es mehrere Maßnahmen zur Förderung eines Immobilienkaufs. Um die für Sie relevantesten Alternativen zu kennen, sollten Sie sich auch an dieser Stelle von einem Immobilienmakler beraten lassen, der Ihren speziellen Fall analysiert und Ihnen mit fachkundigem Rat zur Seite steht. Sie können sich natürlich schon hier über die wichtigsten bestehenden Hilfen informieren, die im Folgenden zusammengefasst sind.
Anschaffungsprämie – in bedarfsabhängiger Höhe
Die Anschaffungsprämie, die zwischen 250 und 9.700 Euro beträgt, wird direkt vom Staat entsprechend dem jeweiligen Einkommen (und in Abhängigkeit der familiären Situation des Käufers) ausgezahlt. Sie gilt für ein Haus oder eine Wohnung und wird unter bestimmten Voraussetzungen noch erhöht:
- + 30% für eine Eigentumswohnung oder ein Reihenhaus
- + 15% für eine Doppelhaushälfte
Um von dieser Hilfe zu profitieren, müssen Sie insbesondere die folgenden Voraussetzungen erfüllen: Sie müssen ein Hypothekendarlehen aufnehmen, die Einkommensgrenzen einhalten und die Immobilie als Ihren Hauptwohnsitz nutzen. Die Prämie wird nicht ausgezahlt, wenn Sie bereits Eigentümer oder Nießbraucher sind.
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Bonus und Zinszuschuss – die Kumulierung zweier Hilfen!
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie im Zusammenhang mit Ihrem Darlehen mit zwei Hilfen rechnen: Bonus und Zinszuschuss. Der Bonus berechtigt Sie zu einer Zinssenkung von 0,50 % pro unterhaltsberechtigtem Kind. Der Zinszuschuss wiederum senkt die Höhe der monatlichen Rückzahlung des Hypothekendarlehens einer Familie. Er kann je nach Einkommen des Käufers zwischen 0,575 % und 2,45 % betragen.
Um diese Leistungen zu erhalten, muss der künftige Eigentümer der Wohnbauförderung alle erforderlichen Dokumenten vorlegen. Für den Zinszuschuss, der für die gesamte Dauer der Darlehensrückzahlung gilt, ist je nach Situation des Begünstigten alle zwei Jahre eine Überprüfung vorgesehen (der Zinssatz kann erhöht oder gesenkt werden).
Sparprämie – eine Kapitalhilfe für Käufer mit Sparvertrag
Wenn Sie vor Ihrem Kauf mindestens drei Jahre gespart haben und bereits von einer Anschaffungsprämie (oder einer allgemeinen Bausparförderung) profitieren, haben Sie Anspruch auf eine Sparprämie von bis zu 5.000 Euro. Der Betrag wird auf Grundlage der Zinsen und Prämien auf Ihrem Sparkonto zum Zeitpunkt der Gewährung des Darlehens berechnet.
Staatliche Garantie – eine Unterstützung für das Hypothekendarlehen
Wie Sie sicherlich wissen, müssen Sie ein Darlehen zuverlässig absichern. Wenn Sie nicht über Gelder in ausreichender Höhe verfügen und nicht in der Lage sind, eine Hypothek aufzunehmen, kann der Staat Ihr Darlehen absichern. Um von dieser Hilfe zu profitieren, müssen Sie ein Bausparkonto haben, auf das seit mindestens drei Jahren regelmäßig eingezahlt wird, und zudem sicherstellen, dass die monatlichen Rückzahlungen des Darlehens 40 % Ihres Einkommens nicht überschreiten. Schließlich muss sich diese Absicherung auf ein Darlehen beziehen, mit dem 60 % der Mindestkosten des Vorhabens finanziert werden.
„Wenn Sie nicht über Gelder in ausreichender Höhe verfügen und nicht in der Lage sind, eine Hypothek aufzunehmen, kann der Staat Ihr Darlehen absichern.“
Diverse Hilfen zur Steuersenkung und Kaufförderung
Wenn Sie ein Haus bauen oder renovieren wollen, um es als Hauptwohnsitz zu nutzen, haben Sie Anspruch auf einen Mehrwertsteuersatz von 3 % – üblicherweise beträgt er 17 %. Dieser Vorteil wird bis zu einem Höchstbetrag von 50.000 Euro pro Bau oder Renovierung gewährt.
Um die Höhe der „Nebenkosten“ zu senken, können Sie zusätzlich eine Steuervergünstigung auf das Honorar des Notars (insbesondere auf die Eintragungsgebühren) geltend machen. Die Hilfe ist gern gesehen, da diese Kosten bis zu 7 % der Investition ausmachen (6 % bei Eintragungsgebühren, 1 % bei Übertragungsgebühren).
Um sämtliche mögliche Hilfen zu kennen, sollten Sie Ihr Vorhaben mit einem Profi besprechen. Er begleitet Sie bei der Optimierung Ihrer Immobilienfinanzierung.