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Rolle des Hausverwalters einer WEG. Das sollten Sie vorm Kauf einer Immobilie in Luxemburg wissen.

Rolle des Hausverwalters einer WEG. Das sollten Sie vorm Kauf einer Immobilie in Luxemburg wissen.

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Wissen Sie wirklich genau, was der Hausverwalter einer Eigentümergemeinschaftist und welche Rolle er spielt? Mit dem Kauf Ihrer ersten Immobilie (oder gar von mehreren) in einem Wohngebäude im Großherzogtum werden Sie Teil einer Eigentümergemeinschaft. Das bringt einige Aspekte mit sich, die es zu beachten gilt. Hier einige Informationen zur Rolle des Hausverwalters und den möglichen Auswirkungen für Sie.   

Aufgaben eines Hausverwalters einer WEG: Vertretung und Verwaltung 

Der Hausverwalter einer Eigentümergemeinschaft ist die Instanz, die alle Eigentümer vertrittund so die Verwaltung einer WEG vereinfachen soll. Bevor Sie sich für den Kauf einer Immobilie in Luxemburg entscheiden, sollten Sie diesen Ansprechpartner kennen, der für die Aufschlüsselung der Kosten und die Einhaltung der Entscheidungen, die Auswirkungen auf den Alltag der Bewohner haben (Baumaßnahmen, Hausordnung usw.), zuständig ist. 

Wenn Sie in eine Immobilie in Luxemburg investieren möchten, sollten Sie wissen, dass der Hausverwalter vom Verwaltungsrat der Eigentümer bei der Generalversammlung der WEG gewählt und beauftragtwird. Er sorgt für den bestmöglichen Schutz jedes Eigentümersund achtet auch auf die nötigen Vorkehrungen, um Schaden vom Gebäude abzuwenden (erforderlichenfalls durch Beauftragung von Baumaßnahmen und Reparaturen).

„Er sorgt für den bestmöglichen Schutz jedes Eigentümers und achtet auch auf die nötigen Vorkehrungen, um Schaden vom Gebäude abzuwenden.“ 


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Im täglichen Geschäft sorgt der Hausverwalter einer WEG für die Einhaltung der Hausordnungdurch alle Parteien und prüft nach, dass die bei der Generalversammlung getroffenen Entscheidungen genau eingehalten werden. Darüber hinaus ist er für das finanzielle und administrative Management (Buchhaltung, Schriftverkehr usw.) der Wohnimmobilie zuständig. 

Welcher Unterschied besteht zwischen dem Verwaltungsrat einer WEG und ihrem Hausverwalter? 

Wenn Sie eine Immobilie in Luxemburg erwerben, können Sie sich zur Wahl in den Verwaltungsrat der Eigentümergemeinschaft aufstellen lassen. Das ist hilfreich, wenn Sie bei den Angelegenheiten der WEG mehr mitbestimmen möchten. Sie können dann Ihren Standpunkt einbringen, wenn es Fragen zu klären gibt (notwendige Baumaßnahmen, Bestimmung der geltenden Hausordnung, Störfaktoren, Wohnqualität der Bewohner usw.). 

Der Hausverwalter einer WEG hingegen ist der externe Ansprechpartner, der sich um technische und administrative Angelegenheiten kümmert wie das Budget, die Buchhaltung oder auch Kontrollen, mit denen geprüft werden soll, ob geltende (z.B. Sicherheits-) Regeln der Eigentümergemeinschaft eingehalten werden. Gleichzeitig unterstützt er die Eigentümer bei der Wahl des richtigen Handwerkers, wenn Baumaßnahmen anstehen und fungiert ggf. als Bauleitung. 

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 „Er unterstützt die Eigentümer bei der Wahl des richtigen Handwerkers, wenn Baumaßnahmen anstehen.“

Als Partner der WEG im Alltag kann der Hausverwalter auch Besichtigungen im Gebäude vornehmen, die einen klar definierten Hintergrund haben und über die er anschließend einen Bericht verfasst. Darüber hinaus darf er bei Problemen mit den unterschiedlichen zuständigen Versicherungen Kontakt aufnehmen(Schäden am Bauwerk, Versicherung der WEG usw.).

Entscheidungsbefugnis und Zuständigkeiten. Wer darf was? 

Wenn für das Wohngebäude eine Entscheidung getroffen werden muss, wird eineGeneralversammlung der WEGeinberufen. Die Eigentümer tauschen sich aus und einigen sich auf die erforderlichen Baumaßnahmen sowie alle Entscheidungen, die sich auf die Bewohner des Hauses auswirken könnten. Aufgabe des Hausverwalters ist es im Anschluss, die erforderlichen Kontrollen durchzuführen. Er stellt sicher, dass alle getroffenen Entscheidungen genau und gemäß den von den einzelnen Parteien festgelegten Bedingungen umgesetzt werden. 

Zwar ist der Hausverwalter für die Bauleitung und die Vorlage von Kostenvoranschlägen für die Bewohner zuständig, jedoch haben diese stets die Wahl, dem Baustellenbetrieb zuzustimmen oder eben nicht. 

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