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Unterzeichnung des Kaufvertrags: letzter Schritt vor der Schlüsselübergabe für Ihr neues Heim!

Unterzeichnung des Kaufvertrags: letzter Schritt vor der Schlüsselübergabe für Ihr neues Heim!

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Nach dem Abschluss des Kaufvorvertrags bildet die Unterzeichnung der notariellen Urkunde den letzten Schritt im Kaufprozess. Der Notar prüft, ob alle Aspekte der Transaktion den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und sorgt vor allen Dingen dafür, dass der Eigentumsübergang offiziell bestätigt wird. Meistens zahlt der Käufer bei diesem Termin die Immobilie und erhält im Gegenzug die Schlüssel für sein neues Heim. Dieser wesentliche Schritt beim Immobilienkauf kommt für beide Parteien meist einer umfassenden Veränderung im Leben gleich.

Was ist der Unterschied zwischen einem Kaufvorvertrag und einem Kaufvertrag?

Beim Kauf einer Immobilie beginnt man meist mit dem Aufsetzen eines Kaufvorvertrags, den man vor dem Abschluss einer notariellen Urkunde unterzeichnet. Der wesentliche Unterschied zwischen beiden ist, dass der Kaufvorvertrag optional geschlossen werden kann, ein Eigentumsübergang aber nur nach Abschluss einer öffentlichen Urkunde unter Mitwirkung eines Notars erfolgen kann.  

Zwar ist der Kaufvorvertrag gesetzlich nicht vorgeschrieben, jedoch drängen Fachleute aus der Immobilienbranche in der Regel auf den Abschluss eines solchen. Er sorgt nämlich unter anderem dafür, dass der Termin beim Notar besser verläuft und es keine bösen Überraschungen gibt, weil Käufer und Verkäufer sich bereits vorher auf die jeweiligen Pflichten und Rechte geeinigt haben.  

Im Kaufvorvertrag kann der Name des Notars genannt werden, der für den Kaufvertrag zuständig sein wird. So kann man auch die letzte Etappe, mit der alle administrativen Schritte zur Vorbereitung des Kaufs abgeschlossen sein werden, besser vorbereiten.

In Luxemburg genießt der Notar den Status eines öffentlichen Beamten. Er vertritt keine der beteiligten Parteien, ist aber der Garant für die Rechtmäßigkeit des Vorgangs. Mit seiner Unterschrift gewährleistet der Notar dem Käufer die Lastenfreiheit der Immobilie. Er recherchiert, ob Ursprung und Besitzverhältnisse so geartet sind, dass der Verkäufer auch wirklich der rechtmäßige Eigentümer der Immobilie ist. Im Anschluss an die Vertragsunterzeichnung sorgt der Notar für die Eintragung und Umschreibung des Objekts.  

„Im Anschluss sorgt der Notar für die Eintragung und Umschreibung des Objekts.“

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Folgen der Unterzeichnung der notariellen Urkunde

Meist sind Sie nicht erst mit Unterzeichnung der notariellen Urkunde zum rechtmäßigen Eigentümer der Immobilie geworden; Sie sind es ab Unterzeichnung des Kaufvorvertrags und dem Erhalt der Kreditzusage durch Ihr Bankinstitut. Mit dem Abschluss des Kaufvorvertrags haben Sie sich nämlich zum Kauf der Immobilie unter den genau festgelegten Bedingungen (Preis, Zahlungsmodalitäten, Suspensivklausel) verpflichtet. Daher wurden Sie bereits mit Unterzeichnung des Vorvertrags logischerweise zum Eigentümer der Immobilie.

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Aber das bedeutet nicht, dass Sie die Immobilie auch nutzen dürfen, da Sie sie noch nicht bezahlt haben und Ihr Status als Eigentümer noch nicht von einem Notar bestätigt worden ist. In diesem Sinne verleiht Ihnen die Unterzeichnung der notariellen Urkunde sämtliche Rechte an Ihrem neuen Eigentum, jedoch unter der Bedingung, dass Sie den gesamten im Kaufvorvertrag festgelegten Kaufpreis bezahlt haben. Zu diesem Zeitpunkt erhalten Sie die Schlüssel zu Ihrem neuen Heim. Der Verkäufer darf es nun nicht mehr ohne Ihre Erlaubnis betreten und Sie verfügen über das Recht, einzuziehen, die Immobilie zu vermieten oder sogar bauliche Maßnahmen durchführen zu lassen.

Haben Sie keinen Kaufvorvertrag abgeschlossen, sind Sie vor Unterzeichnung des Kaufvertrags beim Notar ebenfalls noch kein Eigentümer der Immobilie. In diesem Fall bildet der Kaufvertrag den Markstein für Ihren neuen Status als Eigentümer der vertragsgegenständlichen Immobilie.

Der Gang zum Notar ist zwar verpflichtend, bringt aber dennoch Kosten mit sich. Es werden Bearbeitungskosten, Honorare und Gebühren für die Eintragung bei den zuständigen Behörden fällig. Um die Höhe der Kosten im Vorfeld besser einschätzen zu können, wenden Sie sich an eine Immobilienagentur.

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