Der Kaufvorvertrag ist das Dokument, mit dem der Verkauf der Immobilie besiegelt wird und in dem die von Käufer und Verkäufer vereinbarten Bedingungen festgeschrieben sind. Vergessen Sie vor der Unterzeichnung des Vorvertrags nicht diesen Merkspruch: „Kaufvorvertrag gleich Kauf“! In Luxemburg gibt es nämlich kein gesetzliches Rücktrittsrecht innerhalb einer bestimmten Frist und daher ist es wichtig, sich der Bedeutung der eigenen Unterschrift unter den Kaufvorvertrag bewusst zu sein!
So ist der Kaufvorvertrag rechtsgültig
Ein Kaufvorvertrag erlangt erst dann Vertragswert, wenn er ein Mindestmaß an Informationen enthält. Es müssen Name und Adresse der Parteien, die genaue Bezeichnung der vertragsgegenständlichen Liegenschaft, der vereinbarte Kaufpreis sowie die Zahlungsmodalitäten enthalten sein.
Der Kaufvorvertrag wird zwar ohne Mitwirkung eines Notars aufgesetzt, muss aber dennoch bei den zuständigen Behörden eingetragen werden, um die Vertragsparteien zu schützen und den Vertrag mit einem offiziellen Datum zu versehen. Beachten Sie: Wenn der Vertrag keine Suspensivklausel enthält, wird die Gebühr für die Eintragung (in Höhe von 7 % des Kaufpreises) bereits zum Zeitpunkt der Eintragung des Vorvertrags fällig. Lesen Sie das Dokument in seiner Gänze, weil es wichtige Informationen zur weiteren Vorgehensweise, Ihren Rechten und Pflichten enthält.
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Überblick über die wichtigsten Klauseln eines Kaufvorvertrags
Meist beantragt der Käufer ein Immobiliendarlehen zur Finanzierung. In diesem weit verbreiteten Fall ergänzt man den Vertrag um eine Supensivklausel und damit um den Vorbehalt der Kreditzusage. Konkret bedeutet dies, dass Sie Ihre Pflichten nur dann erfüllen müssen, wenn Sie die Zusage eines Bankinstituts erhalten, dass dieses Ihnen ein Darlehen für den Immobilienkauf bereitstellt.
Wenn Sie nicht sicher sind, von einer Bank eine entsprechende Zusage zu erhalten, achten Sie genau darauf, dass die vorgenannte aufschiebende Bedingung enthalten ist. Sie gibt Ihnen das Recht, vom Kauf zurückzutreten, wenn Sie keine entsprechende Finanzierung erhalten, ohne dass Ihnen juristische Konsequenzen drohen oder Sie schadenersatzpflichtig werden.
„Wenn Sie nicht sicher sind, von einer Bank eine Kreditzusage zu erhalten, achten Sie genau darauf, dass eine entsprechende Suspensivklausel enthalten ist.“
Auch die Vertragsstrafe zählt zu den ganz wesentlichen Bestandteilen eines Kaufvorvertrags. Hierin wird festgelegt, in welcher Höhe die vertragsbrüchige Partei Schadenersatz zu leisten hat. Dabei handelt es sich in der Regel um einen Betrag in Höhe von 10 % des Kaufpreises.
Welche Bedeutung hat die Unterzeichnung des Kaufvorvertrags genau?
Beim Kaufvorvertrag handelt es sich um einen richtigen Vertrag, in dem die Bedingungen für die Veräußerung einer Immobilie beschrieben werden. Käufer und Verkäufer müssen diesen Vertrag einhalten. Andernfalls laufen sie Gefahr, juristisch zur Verantwortung gezogen zu werden und einen (auf Grundlage des von der jeweils anderen Partei erlittenen Schaden errechneten) Schadenersatz leisten zu müssen.
Sobald Sie also Ihre Unterschrift unter einen solchen Vertrag setzen, verpflichten Sie sich zum Kauf der Immobilie zum genannten Preis. Sie können Ihre Entscheidung nicht mehr überdenken, ohne dass Konsequenzen drohen – es sei denn, Sie haben keine Kreditzusage erhalten und berufen sich in diesem Zusammenhang auf die entsprechende Suspensivklausel.
Der Verkäufer seinerseits hat mit der Unterzeichnung des Vorvertrags ebenfalls Pflichten übernommen: er darf nun mit keiner anderen Partei mehr einen Vertrag über diese Immobilie abschließen, auch wenn er mit ihr einen höheren Preis für sein Objekt erzielen könnte. Sollte Ihnen als potentieller Käufer dies passieren, können Sie das Gericht anrufen und Schadenersatz fordern. Als Grundlage für Ihre Ansprüche dient dann die Klausel zur vereinbarten Vertragsstrafe.
Nach Abschluss des Vorvertrags folgt der nächste Schritt: mit der Unterzeichnung der öffentlichen Urkunde vor dem Notar wird der Kauf offiziell. Dieser letzte Schritt führt zum letztendlichen Kauf der Immobilie und verleiht dem Käufer nach Zahlung des Kaufpreises das Recht zur Nutzung derselben.
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