Nachdem Sie in eine Mietimmobilie in Luxemburg investiert haben, stellen Sie sich vielleicht mehrere Fragen rund um die Vermietung des neu erworbenen Objekts. Beispielsweise, ob es sinnvoll ist, kleinere Renovierungsarbeiten vorzunehmen, um die Immobilie teurer vermieten zu können und die bestmögliche Rendite zu erzielen. Oder auch, ob Sie das Objekt möbliert oder unmöbliert vermieten möchten. Lesen Sie hier wertvolle Informationen zu diesem Thema!
Vorteile der möblierten Vermietung: höhere Miete und Einsparungen bei der Steuer
Sie möchten mit Ihrer Immobilie in Luxemburg auch Ihre Steuerlast senken? Dann sollten Sie unbedingt eine möblierte Vermietung in Betracht ziehen. Alles, was Sie für die Möblierung der Wohnung ausgeben, zählt zu den Abschreibungskosten. Mit anderen Worten: Sie können diese Ausgaben von Ihrem zu versteuernden Einkommen abziehen, sofern Sie die dafür geltenden Bestimmungen berücksichtigen.
Neben den positiven Auswirkungen des Kaufs von Möbeln für die zu vermietende Wohnung auf Ihre Steuerlast können Sie außerdem eine höhere Miete ansetzen. Es liegt auf der Hand, dass man für ein möbliertes Appartement, wo man nur noch seine Koffer abzustellen braucht, mehr monatliche Miete bezahlt als für eine vergleichbare unmöblierte Wohnung. Eines sollten Sie aber wissen: wenn Sie eine zu vermietende Immobilie in Luxemburg kaufen, um Ihre Steuerlast zu senken und die höchstmögliche Miete zu erzielen, dürfen Sie gegen die gesetzlich vorgeschriebenen Miet-Obergrenzen nicht verstoßen. Sie dürfen maximal doppelt so viel Miete wie für eine unmöblierte Wohnung verlangen.
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Leerstand und Abnutzung – diese Risiken müssen Sie kennen!
Wenn Möbel mit ins Spiel kommen, kann die Vermietung einer Immobilie in Luxemburg zwischen Privatleuten ein wenig komplexer werden. Denn: bei der Übergabe der Wohnung und nach Auszug eines Mieters muss man nicht nur den Zustand der Wände, Wasserhähne oder Elektroanlagen unter die Lupe nehmen, sondern auch prüfen, ob und in welchem Maße die Möbel abgenutzt sind. Ob das eine kaputt gegangene Schublade ist, eine Schranktür, die klemmt, oder aber ein defekter Kühlschrank…
In jedem Fall ist die Gefahr von Beschädigungen bei einer möblierten Vermietung höher und entsprechend auch das Risiko, mit dem Mieter in Streit zu geraten. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen bei dieser Art der Immobilieninvestition in Luxemburg, sich mit der Vermietung vertrauensvoll an eine Immobilienagentur zu wenden, die all diese praktischen Fragen an Ihrer Stelle klären kann.
Sie werden schnell feststellen, dass bei den Mietern von möblierten Wohnungen in der Regel eine höhere Fluktuation herrscht. Nicht zuletzt deswegen werden Sie die Unterstützung durch eine Immobilienagentur zu schätzen wissen. Das Risiko eines Leerstands ist bei einer möblierten Vermietung höher, weil die Mietverträge meist nicht von langer Dauer sind. Ihr Glück: meist finden Sie schnell wieder einen neuen Interessenten für Ihre Wohnung. Aber Sie müssen die Wohnungsanzeige regelmäßig neu schalten, um wieder einen neuen Mieter zu finden.
„Das Risiko eines Leerstand ist bei einer möblierten Vermietung höher.“
Auf die Frage „Soll ich meine Mietimmobilie in Luxemburg möbliert oder unmöbliert vermieten?“ gibt es keine Antwort, die für jeden Eigentümer gleichermaßen gilt. Wie immer hängt das von Ihren persönlichen Zielsetzungen und Erwartungen ab. Wie auch immer Sie sich entscheiden: wenden Sie sich bei Fragen an Profis. Diese geben Ihnen wertvolle Tipps, damit Sie die bestmögliche Entscheidung treffen können.