Bevor Sie mit der Suche nach einem geeigneten Mieter für Ihre Immobilie beginnen (Anzeigen schreiben, Besichtigungstermine vereinbaren …), sollten Sie sich zunächst einige wesentliche Fragen rund um die professionelle Vermietung stellen. Wie lege ich einen korrekten Mietpreis fest, wenn ich die Feinheiten der Immobilienwelt nicht wirklich kenne? Wie gehe ich vor, um Streitigkeiten zu vermeiden und meine Pflichten als Eigentümer zu erfüllen? Hier nun die wesentliche Punkte, die Sie schon vor einer Vermietung beachten sollten!
Preisfindung: die obligatorische Wettbewerbsanalyse
Ganz gleich, welche Art von Immobilie Sie vermieten möchten (Haus, Wohnung, 1-Zimmer-Appartement, möblierte Studentenwohnung): Schauen Sie sich zunächst ähnliche Anzeigen an, um zu wissen, welchen Preis Sie bestenfalls erzielen können. Um sich auf dem Markt der Immobilienvermietungen zu positionieren, reicht diese erste Initiative aber nicht aus.
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Informieren Sie sich auch über den Kontext, in dem Sie vermieten: Ist das Angebot niedriger als die Nachfrage (und der Markt somit angespannt) oder gibt es mehr Angebote (und einen hiermit verbundenen Leerstand)? Im erstgenannten Fall können Sie einen höheren Mietpreis verlangen, den Sie bei sinkender Nachfrage nach unten korrigieren müssen. Beginnen Sie nach Möglichkeit frühzeitig mit Ihrer Recherche, um herauszufinden, wie sich der Markt entwickelt, ob die Mietpreise steigen, fallen oder stagnieren.
Sollten Sie einen zu hohen Mietpreis verlangen, müssen Sie bedenken, dass sich Ihr Mieter sechs Monate nach Unterzeichnung des Mietvertrags an die Mietkommission vor Ort wenden kann. Wenn Sie im Gegenzug zunächst einen zu geringen Mietpreis veranschlagen und diesen nach oben korrigieren möchten, laufen Sie Gefahr, dass Sie sich mit der Mietkommission gütlich einigen müssen (andernfalls finden Sie sich vor dem Friedensgericht wieder).
Zu guter Letzt sollten Sie nicht vergessen, dass die Mietpreise in Luxemburg reglementiert sind: Eine Preiserhöhung ist alle zwei Jahre zulässig, sofern sie 5 % des ursprünglich für den Kauf aufgewendeten Kapitals nicht übersteigt.
Kosten des Eigentümers
Zusätzlich zu den reinen Mietkosten stellen Sie dem Mieter auch die Nebenkosten in Rechnung. Hier sind lediglich die Kosten zu berücksichtigen, die der Mieter auch verursacht hat. Sie müssen jederzeit in der Lage sein, die Höhe der Ausgaben zu begründen (Rechnungen, Quittungen …).
Der Eigentümer trägt die Kosten in Verbindung mit der Organisation der Miteigentümerversammlungen, mit der Erstellung der Abrechnungen und Ausfertigung des Energiepasses. Er begleicht die Grundsteuer und Rechnungen für größere Arbeiten am Miteigentum (Renovierungen, Erneuerung der Heizungsanlagen …).
Im Gegenzug kommt der Mieter für den Energieverbrauch und die üblichen Reparaturen auf.
Pflichten des Eigentümers: Energieeffizienz, Mietvertrag und Übergabeprotokoll
Ohne gültigen Energiepass ist es nicht möglich, eine Immobilie zu vermieten. Der Energiepass ist ab dem Datum seiner Ausstellung zehn Jahre gültig. Nach diesem Zeitraum müssen Sie einen Sachverständigen mit der Ausfertigung eines neuen Energiepasses beauftragen und für die entstehenden Kosten aufkommen. Tatsächlich ist die Energieklasse der Immobilie eines der Kriterien, die in den Anzeigen zwingend erwähnt werden müssen.
„Die Energieklasse der Immobilie ist eines der Kriterien, die in den Anzeigen zwingend erwähnt werden müssen.“
Halten Sie alle notwendigen Dokumente für eine Vermietung bereit: Am wichtigsten und unverzichtbar sind der Mietvertrag und das Übergabeprotokoll. Während Sie entsprechende Muster für ein Übergabeprotokoll leicht im Internet finden, bedarf es für die Ausarbeitung eines Mietvertrags schon etwas mehr Sachkenntnis (online verfügbare Musterverträge greifen nicht immer die Besonderheiten einer Immobilie auf). Beauftragen Sie also lieber eine Agentur mit der Ausarbeitung des Vertrags. So sind Sie im Fall etwaiger Meinungsverschiedenheiten besser geschützt.
Generell vermieten nur wenige Eigentümer ihre Immobilie ohne fremde Hilfe, da dies für einen Laien noch immer recht kompliziert ist. Beauftragen Sie doch einfach eine Agentur mit der gesetzeskonformen Vermietung oder der Verwaltung Ihrer Immobilie. So müssen Sie sich nicht um die ganzen bürokratischen Ärgernisse kümmern (Reparaturen, unbezahlte Rechnungen, Mietleerstände …)