Für den Mieter ist die Kündigung des Mietvertrags deutlich einfacher als für den Eigentümer. Nichtsdestoweniger sind einige Vorschriften einzuhalten. Ist das Verfahren bei befristetem und unbefristetem Mietvertrag dasselbe? Welche Kündigungsfrist ist einzuhalten? Alle wichtigen Informationen rund um das Thema Mietvertragskündigung nach den geltenden Bestimmungen finden Sie hier.
Mit der Unterzeichnung eines Mietvertrags mit dem Eigentümer einer Immobilie gehen eine Reihe von Rechten und Pflichten beider Parteien (Vermieter und Bewohner) einher. Welche Aufgaben haben Sie als Mieter? Informieren Sie sich zu diesem Thema, um Unstimmigkeiten zu vermeiden und vergessen Sie dabei nicht, alles Wissenswerte zu Ihren eigenen Rechten zu erfragen, damit Sie sie im Bedarfsfall geltend machen können.
Miete und andere Kosten fristgerecht begleichen
Als Mieter ist es die oberste Pflicht, dass alle Zahlungen pünktlich erfolgen. Sie müssen die Miete gemäß den im Vertrag festgelegten Bedingungen begleichen. Beim Einzug kann der Vermieter außerdem eine Kaution einfordern. Mit dieser Überweisung sichert er sich gegen eventuelle Mietausfälle oder Beschädigungen der Immobilie während der Vertragslaufzeit ab. Die Kaution darf dabei nicht mehr als drei Monatsmieten betragen. Spätestens bei Unterzeichnung des Vertrags müssen Sie diesen Betrag bezahlen. Dabei gibt es mehrere mögliche Vorgehensweisen und Finanzierungsmöglichkeiten: Bankbürgschaft, Staatshilfen, entsprechende Versicherung usw.
Anschließend sind Sie verpflichtet, monatlich die Miete sowie die Nebenkosten zu überweisen. Dabei können lediglich die Kosten für Leistungen in Rechnung gestellt werden, die Ihnen zugutekommen: Energieverbrauch, Unterhalt technischer Anlagen, Austausch eines Filters, Pflege und Instandhaltung gemeinschaftlich genutzter Räumlichkeiten oder des Gartens, Abfallgebühren usw. Die Nebenkosten können pauschal oder nach tatsächlichem Verbrauch erhoben werden. Auch eine Änderung während der Vertragslaufzeit ist denkbar.
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Achtung: Der Eigentümer darf Kosten wie die Grundsteuer oder Steuern zu Lasten des Eigentümers nicht als Nebenkosten auf den Mieter umlegen.
Wohnqualität
Es ist soweit: die Übergabe der Wohnung steht an. Bevor Sie jetzt Ihr neues Heim beziehen, sollten Sie einen genauen Blick auf all die Mängel werfen, die ein angenehmes Wohnen unmöglich machen. Weisen Sie den Eigentümer auf diese Probleme hin. Er muss Ihnen eine angemessene und gesundheitlich unbedenkliche Immobilie übergeben, in der Sie unbesorgt und ohne Gefahr für Leib und Leben wohnen können.
Haben Sie den Eindruck, dass die Immobilie nicht gefahrlos bewohnt werden kann, fordern Sie den Eigentümer auf, die erforderlichen Reparaturen vorzunehmen, damit die Wohnung den geltenden Sicherheitsstandards entspricht.
Für Mieter gilt: Kleinreparaturen selbst erledigen, Probleme stets melden!
Als Mieter müssen Sie Kleinreparaturen in Ihrer Wohnung selbst übernehmen. Auch für die Instandhaltung sind Sie zuständig. Bei der Nutzung der Immobilie sind die vertraglich geregelten Bestimmungen einzuhalten. Eine Wohn-Immobilie darf beispielsweise nicht einfach als Büro genutzt werden. Sie verfügen aber über das Recht, kleinere Verschönerungsarbeiten vorzunehmen, sofern Sie die Wohnung bei Ihrem Auszug wieder in ihren ursprünglichen Zustand versetzen.
„Als Mieter müssen Sie Kleinreparaturen in Ihrer Wohnung selbst übernehmen. Auch für die Instandhaltung sind Sie zuständig.“
Stoßen Sie im Zusammenhang mit der Wohnung auf ein Problem, das Sie selbst nicht lösen können, müssen Sie den Eigentümer darüber in Kenntnis setzen. Er muss dann die zuständigen Handwerker beauftragen und größere Reparaturen übernehmen (außer in Ausnahmefällen, beispielsweise, wenn der Mangel auf eine unzureichende Pflege Ihrerseits zurückzuführen ist). Wenn Sie den Eigentümer nicht über Mängel in Kenntnis setzen, die Ihnen aufgefallen sind, kann er Ihnen das später vorwerfen.
Vergessen Sie nicht, dass Sie für sich ab dem Tag Ihres Einzugs eine Mieterhaftpflichtversicherung abschließen müssen. Vergessen Sie dies, kann Sie das im Schadensfall teuer zu stehen kommen. Während der Vertragslaufzeit sollten sie stets im Hinterkopf behalten, dass Sie Beschädigungen immer melden müssen und größere entstandene Mängel einen Einbehalt der Kaution durch den Vermieter durchaus rechtfertigen.