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Alles über den Bëllegen Akt, oder Steuergutschrift auf Notarakte

Alles über den Bëllegen Akt, oder Steuergutschrift auf Notarakte

Bëllegen Akt

Wenn Sie vorhaben, eine Wohnung oder ein Haus in Luxemburg zu kaufen, werden Sie höchstwahrscheinlich vom Bëllegen Akt profitieren können. Diese Steuergutschrift, die eigentlich eine Steuerermäßigung auf die Notarkosten ist, steht sowohl Luxemburger Staatsbürgern als auch Ausländern zur Verfügung, vorausgesetzt, sie kaufen, um sich im Land niederzulassen. Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, um vom Bëllegen Akt zu profitieren, und wie funktioniert die Regelung? Unsere Erklärungen.

Wer kann den Bëllegen Akt in Anspruch nehmen?

In verschiedenen Konstellationen können Sie eine Steuerermäßigung auf Ihre Notarkosten im Namen des Bëllegen Akt erhalten. Konkret müssen Sie eine Immobilie kaufen, um darin zu leben. Sie müssen nicht aus Luxemburg stammen: Die Hilfe wird Personen gewährt, die noch keine Bewohner sind und sich im Land niederlassen möchten.

Wenn Sie vor dem Kauf in einem Land außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums leben, können Sie trotzdem diese Steuergutschrift erhalten. Dazu genügt es, nach Ihrem Einzug eine Wohnsitzbescheinigung in Luxemburg vorzulegen.

Diese Hilfe hängt weder von Einkommensbedingungen noch von Beschränkungen im Zusammenhang mit dem Wert der betreffenden Immobilie ab.

Obwohl der Bëllegen Akt für alle Arten von Wohnungen (neu oder zu bauen, Baugrundstücke) und gebauten Nebengebäuden (Garagen, Schuppen usw.) gewährt werden kann, schließt er Zweitwohnungen, Wochenendhäuser oder Immobilien, die zur Vermietung oder gewerblichen Nutzung vorgesehen sind, aus.

Was ist der Bëllegen Akt?

Wenn Sie in Luxemburg eine Immobilie erwerben, zahlen Sie eine Pauschale, die auf den notariellen Akten anfällt. Der normale Satz von 7 % setzt sich wie folgt zusammen:

  • 6 % für die Stempelgebühren
  • 1 % für die Transkriptionsgebühren

Dieser Steuergutschrift kann bis zu 40 000 € pro Käufer logischerweise bis zu 80 000 € für ein Paar betragen.

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Wenn Sie von dieser Regelung profitieren, müssen Sie sich verpflichten, das gekaufte Objekt innerhalb von 2 Jahren nach dem Kauf zu beziehen – oder bis zu 4 Jahre für den Kauf eines Objekts im VEFA-Status (Verkauf in künftigem Zustand der Fertigstellung) oder eines Baugrundstücks. Nach Ihrem Einzug müssen Sie auch mindestens zwei Jahre lang ununterbrochen vor Ort wohnen.

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In den meisten Fällen nutzen Käufer den Bëllegen Akt im Rahmen eines Immobilienverkaufs. Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass diese Steuerermäßigung auf Notarkosten in anderen Fällen ebenfalls möglich ist: Versteigerung, Zwangsversteigerung, Aufteilung oder Austausch mit Wertzuwächsen.

Wie nutzt man den Bëllegen Akt?

Die Steuergutschrift auf notarielle Akte kann auf einmal verwendet werden. Sie können sie jedoch auch nach Bedarf verwenden, bis sie vollständig aufgebraucht ist. Dies kann sinnvoll sein, wenn Sie einen ersten Kauf tätigen, der unterhalb der gesetzlichen Obergrenze liegt, und anschließend einen weiteren Kauf tätigen.

Bëllegen Akt: Wie kann man von einer Befreiung von der Wohnpflicht profitieren?

Theoretisch müssen Sie, wenn Sie eine Steuergutschrift auf notarielle Akte erhalten haben, zwei Jahre in der Wohnung wohnen, bevor Sie sie verkaufen können. Es gibt jedoch Konstellationen, in denen Sie eine Befreiung von der Wohnpflicht geltend machen können: höhere Gewalt, Krankheit, die das Wohnen vor Ort verhindert, erzwungener Verkauf, Enteignung aus Gründen des öffentlichen Interesses, Tod des Ehepartners oder Scheidung.

Möchten Sie den Bëllegen Akt im Rahmen Ihres Kaufprojekts nutzen? Zögern Sie nicht, mit Ihrem Immobilienmakler darüber zu sprechen; er wird Sie bei den erforderlichen Schritten zur Zusammenstellung Ihrer Unterlagen unterstützen.

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