Eine der größten Sorgen eines Vermieters bei der Vermietung seiner Wohnung oder seines Hauses ist, der Mieter könnte seine Miete verspätet oder nicht bezahlen. Es gibt mehrere Vorgehensweisen, die sich bewährt haben, um solcherlei Konflikte zu vermeiden. Wenn es zu spät ist, der Mieter den Vermieter nicht rechtzeitig informiert hat und bereits einige Monatsmieten nicht bezahlt worden sind, darf der Eigentümer die zuständigen Gerichte anrufen und die offenen Mietzahlungen einklagen.
Unsere Tipps zur Vermeidung von Mietausfällen
Noch vor Unterzeichnung des Mietvertrags kann der Eigentümer vorsorgen und das Risiko einer verspäteten Mietzahlung minimieren. Mit anderen Worten: Wählen Sie einen seriösen Mieter! Vermieten Sie Ihr Objekt nicht an irgendwen. Bitten Sie um die letzten Gehaltsabrechnungen oder aktuelle Nachweise darüber, dass er bisher immer seine Miete bezahlt hat. Verlangen Sie diese Unterlagen von jedem potenziellen Mieter. So können Sie sicherstellen, dass die Person über ein ausreichendes Einkommen verfügt, um die Miete wirklich zu bezahlen. Außerdem sehen Sie, ob er bisher seine Miete immer pünktlich überwiesen hat.
Parallel dazu können Sie eine Versicherung abschließen, die für die Miete aufkommt, wenn Ihre Mieter ihren Pflichten nicht nachkommen. Die Versicherung zahlt Ihnen in einem solchen Fall einen Betrag in Höhe der jeweiligen Miete bis die Situation geklärt werden konnte. Auf diese Weise lassen sich fehlende Einnahmen während eines laufenden Gerichtsverfahrens oder dann ausgleichen, wenn der Mieter zwar keine Miete mehr bezahlt, die Immobilie aber weiterhin bewohnt.
„Sie können eine Versicherung abschließen, die für die Miete aufkommt, wenn Ihre Mieter ihren Pflichten nicht nachkommen.“
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Reagieren Sie schnell, wenn sich bei einer Mietzahlung eine Verspätung abzeichnet. Kontaktieren Sie den Mieter und fragen Sie ihn nach den Gründen. Manchmal lassen sich die Probleme schnell auf gütliche Weise lösenw. In schwierig gearteten Fällen müssen Sie sich an die zuständigen Gerichte wenden, um das Geld einzufordern, das Ihnen zusteht.
Wie bringe ich ein Verfahren gegen einen säumigen Mieter vor Gericht?
Sie planen den Weg vor Gericht? Reichen Sie bei dem in Ihrem Bezirk zuständigen Friedensgericht einen entsprechenden Antrag ein (Luxemburg-Stadt, Esch an der Alzette oder Diekirch, je nach Lage der Immobilie).
Der Urkundsbeamte nimmt die Sache auf und schreibt alle betroffenen Parteien auf dem Postweg an. Erscheint der Mieter am angegebenen Tag nicht, ergeht ein Säumnisurteil. Erscheint er, wird das Datum für die mündliche Verhandlung festgelegt.
Der Friedensrichter ist außerdem dazu berechtigt, dringende Maßnahmen zu verfügen. Er kann also beispielsweise einen Sachverständigen hinzuziehen oder eine provisorische Miete festlegen.
Nach dem Urteil kann der Eigentümer zur Gehaltspfändung berechtigt sein, mit der er das Geld erhält, das ihm nicht fristgerecht bezahlt worden ist. Auch eine Pfändung des Eigentums des Mieters ist denkbar. Erscheint es in der aktuellen Situation nicht zumutbar, den bestehenden Mietvertrag aufrecht zu erhalten, kann der Richter auch eine Zwangsräumung der Immobilie anordnen.
„Nach dem Urteil kann der Eigentümer zur Gehaltspfändung berechtigt sein, mit der er das Geld erhält, das ihm nicht fristgerecht bezahlt worden ist.“
Da es für dieses Verfahren ausreicht, einen entsprechenden Antrag bei Gericht zu stellen, ist es verhältnismäßig günstig, schließlich muss weder der Gerichtsvollzieher noch ein Rechtsbeistand bezahlt werden. Der Eigentümer muss lediglich die Kosten für einige Kopien entsprechender Nachweise tragen, zu den Anhörungen anreisen und Briefe an seinen Mieter als Einschreiben mit Rückschein zustellen lassen.