Der Verkauf von Immobilien ist in Luxemburg gesetzlich geregelt. Somit haben beide Parteien immer (von der Veröffentlichung einer Online-Anzeige bis zur Unterzeichnung beim Notar) bestimmte Rechte und Pflichten. Als Verkäufer sollten Sie nicht nur Ihre Pflichten kennen, sondern auch die Rechte, die Sie schützen. So können Sie den geplanten Verkauf unter den besten Voraussetzungen angehen!
Pflichten vor dem Verkauf: der Energiepass
Die einzige Voraussetzung für den Verkauf einer Immobilie in Luxemburg ist die Einholung eines Energiepasses, dem EPC (Energy Performance Certificate). Dieses Dokument ist für die Dauer von 10 Jahren gültig und spiegelt den Primärenergieverbrauch und die Treibhausgasemission wider. Entsprechend dem Pass wird die Immobilie von A bis I eingestuft, wobei A der besten und I der schlechtesten Bewertung entspricht (schlecht isolierte Immobilien, veraltete Heizungsanlagen, Feuchtigkeit …).
Verkaufen Sie Ihre Wohnung, müssen Sie darüber hinaus auch das Protokoll der letzten Hauptversammlung der Miteigentümergemeinschaft und die Kostenaufstellungen der gemeinschaftlich genutzten Flächen vorlegen. Der künftige Eigentümer muss beim Kauf der Immobilie Kenntnis über die genauen Kosten und größere Arbeiten haben, die möglicherweise geplant sind.
Ihre Verkaufsunterlagen können auch andere Dokumente wie Pläne, aktuelle Rechnungen mit hohen Rechnungsbeträgen (Renovierungen) und Angaben zum Heizenergieverbrauch enthalten. Sie sind nicht zwingend erforderlich, können für den Verkauf jedoch förderlich sein, da die Käufer Transparenz schätzen und beruhigt sind, wenn sie möglichst umfassend informiert werden.
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Vorvertrag: eine offizielle Verpflichtung
Mit Unterzeichnung des Vorvertrags vereinbaren Sie mit dem Käufer, die Immobilie zu einem bestimmten Preis zu verkaufen. Ab diesem Zeitpunkt können Sie Ihre Entscheidung theoretisch nicht mehr rückgängig machen. Wenn Sie vom Verkauf zurücktreten, hat der Käufer das Recht, den Verkauf oder Entschädigungsleistungen einzuklagen. Bemerkt der Käufer hingegen einen Mangel, der während der Besichtigungen nach Unterzeichnung des Vorvertrags nicht festgestellt wurde, darf er vom Kauf zurücktreten (sofern er diesen Schritt eindeutig begründen kann).
Immobilienverkauf in Luxemburg: Rechte des Verkäufers
Noch bevor es um den eigentlichen Verkauf Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung geht: Sie können den Verkaufspreis völlig frei festsetzen. Als Privatperson, die den Markt nicht gut kennt, fällt Ihnen das womöglich schwer. Sie sollten sich daher auf die Beurteilung der Immobilienagenturen verlassen. Natürlich können Sie aber auch mit Ihrem Makler sprechen und versuchen, dem gewünschten Verkaufspreis möglichst nahezukommen.
„Sie können den Verkaufspreis völlig frei festsetzen.“
Wird aus dem Interessenten ein Käufer, sind Sie mit Unterzeichnung des Vorvertrags berechtigt, eine Anzahlung zu verlangen. Diese erste Zahlung gilt als zusätzliche Verpflichtung, da ein Rücktritt vom Kauf bzw. vom Verkauf ab diesem Zeitpunkt rechtliche Folgen haben kann.
Um im Rahmen des Immobilienverkaufs alle Ihre Pflichten zu erfüllen und alle Ihre Rechte geltend machen zu können, sollten Sie die Hilfe einer Agentur in Anspruch nehmen, die Sie bei sämtlichen Schritten begleiten wird.