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Mieterhöhung: Was ist legal und was nicht

Mieterhöhung: Was ist legal und was nicht

Möchten Sie die Miete Ihrer Immobilie erhöhen? Wie Sie sicherlich wissen, ist diese Praxis in Luxemburg streng gesetzlich geregelt. Um Streitigkeiten mit Ihrem Mieter zu vermeiden und später keine Rückschritte machen zu müssen, erfahren Sie hier alles, was Sie wissen müssen, um Ihre Mietpreise gesetzeskonform zu verwalten und anzupassen.

Was regelt die Mietpreiserhöhungen in Luxemburg?

Das geänderte Gesetz vom 21. September 2006 über Mietverträge für Wohnzwecke regelt die Verwaltung der Mieten in Luxemburg. Die Regel lautet: Die Mieten dürfen 5 % des vom Eigentümer investierten Kapitals nicht überschreiten.

Dieses Gesetz hat jedoch zu zahlreichen Meinungsverschiedenheiten geführt. Wenn der Vermieter die Miete erhöhen möchte, kann der Mieter dies anfechten. Kann der Vermieter nicht nachweisen, dass die Miete unter 5 % des investierten Kapitals bleibt, kann dieser Streitfall vor Gericht landen. Daher ist es im Interesse des Vermieters, vor einer Mieterhöhung alle Nachweise über das investierte Kapital zu sammeln.

Das investierte Kapital: die Grundlage für Mieterhöhungen

Der Mieter hat das Recht, sich an die Mietkommission seiner Gemeinde zu wenden, um das investierte Kapital zu prüfen, wenn er Zweifel an der Ehrlichkeit des Vermieters hat. Aus diesem Grund wird Eigentümern empfohlen, jede Mieterhöhung sorgfältig zu planen.

Wird dieses Verfahren eingeleitet, kann der Mieter sogar das Gericht einschalten, um die neue Miete anzufechten und eine Senkung zu beantragen.


Unsicher über die Höhe Ihrer Miete?

Lassen Sie sich von einem Immobilienexperten beraten.


Um Streitigkeiten zu vermeiden, wird Vermietern auch empfohlen, klar mit dem Mieter über die geplante Mieterhöhung zu kommunizieren. Eine einvernehmliche Einigung kann helfen, Konflikte zu entschärfen.

Wann und wie können Sie die Miete erhöhen?

Auf Grundlage dieser 5 % des ursprünglich investierten Kapitals können Sie die Miete erhöhen, wenn diese seit mindestens zwei Jahren nicht verändert wurde. Zusätzlich zur Einhaltung der 5 %-Regel müssen Sie sicherstellen, dass die Mieterhöhung 10 % nicht übersteigt.

Für Luxuswohnungen, bei denen die Miete 2.500 € pro Monat erreicht oder übersteigt, gibt es eine Besonderheit. Hier können Indexierungsklauseln gelten (obwohl diese für klassische Mietverträge verboten sind). Da die Definition des investierten Kapitals für Luxusimmobilien schwierig ist, sind Mietsteigerungen in diesen Fällen oft komplexer und schwerer zu regeln.

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Die Mietkommission: ein wichtiger Ansprechpartner bei Streitigkeiten

Wenn Ihr Mieter die geplante Mieterhöhung nicht akzeptiert und Sie diese als regelkonform betrachten, können Sie sich an die Mietkommission wenden. Diese kann auch vom Mieter angerufen werden, um eine Mietsenkung zu beantragen.

Überlassen Sie die Verwaltung Ihrer Immobilie einem Immobilienexperten, um Mieten reibungslos anzupassen.

Als Vermittler hilft diese Schlichtungsstelle dabei, Streitigkeiten einvernehmlich zu lösen. Scheuen Sie sich nicht, diese in Anspruch zu nehmen, da sie Ihnen eine teurere und belastendere gerichtliche Auseinandersetzung ersparen kann.

Da es nicht immer einfach ist, eine vermietete Immobilie zu verwalten und Mieterhöhungen durchzusetzen, sollten Sie in Betracht ziehen, sich von Immobilienexperten unterstützen zu lassen. Diese können Mieterhöhungen berechnen, sie rechtlich korrekt umsetzen und sogar potenzielle Streitigkeiten mit Ihren Mietern klären.


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Vermieter: Was Sie vor einer Mieterhöhung wissen sollten

Möchten Sie die Miete Ihrer Immobilie erhöhen? Informieren Sie sich genau darüber, was das Gesetz dazu sagt.

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