Darf ein Eigentümer seine Wohnung an sein Kind vermieten? Die Antwort lautet: Ja! Es mag zwar verlockend sein, innerhalb der Familie besondere Vereinbarungen zu treffen, aber es ist wichtig, dass die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden. Hier sind die Antworten auf die häufigsten Fragen von Eltern, die erwägen, ihre Immobilie an ihr Kind zu vermieten.
Kann ich mein Kind kostenlos in meiner Wohnung wohnen lassen?
Natürlich haben Sie das Recht, Ihrem Kind kostenlos eine Wohnung zu überlassen, die Sie besitzen. In diesem Fall handelt es sich jedoch nicht um eine Vermietung. Das bedeutet konkret, dass Sie keine Mietkosten von Ihren Steuern absetzen können.
Auch wenn es keine steuerlichen Vorteile für eine kostenlose Unterkunft gibt, bleibt diese Option für das Kind interessant, da es monatlich Geld sparen kann. Für die Eltern bedeutet diese Alternative, dass sie keine zusätzliche Miete zahlen müssen – ein echter Vorteil für beide Seiten.
Allerdings kann diese Entscheidung wirtschaftlich nachteilig sein, wenn Sie noch einen Kredit für die Immobilie abzahlen. In diesem Fall könnte es vorteilhafter sein, die Immobilie weiter zu vermieten, damit die Mieteinnahmen einen Teil oder die gesamte monatliche Rückzahlung decken.
Darf ich meinem Kind Miete berechnen?
Während es völlig legal ist, Ihrem Kind kostenloses Wohnen in Ihrer Immobilie zu ermöglichen, können Sie ihm auch eine Miete in Rechnung stellen – genau wie bei jedem anderen Mieter.
In diesem Fall ist es ratsam, selbst innerhalb der Familie einen formellen Mietvertrag aufzusetzen und alle gesetzlichen Vorschriften für Mietverhältnisse, ob möbliert oder unmöbliert, einzuhalten.
Kann mein Kind eine Mietzuschuss-Unterstützung erhalten, wenn es in meiner Wohnung lebt?
Selbst wenn Sie einen ordnungsgemäßen Mietvertrag aufsetzen und Ihr Kind Ihnen jeden Monat Miete zahlt, hat es keinen Anspruch auf Mietzuschuss. Diese Unterstützung, die je nach Haushaltsgröße zwischen 10 € und 520 € liegt, wurde eingeführt, um einkommensschwachen Familien den Zugang zu angemessenem Wohnraum zu ermöglichen.
Sie steht allen volljährigen Personen in Luxemburg oder Personen mit einer Aufenthaltsgenehmigung von mehr als drei Monaten zum Zeitpunkt der Antragstellung zur Verfügung. Zu den weiteren Anforderungen gehört, dass die Wohnung nicht von einem Elternteil, Kind oder einer öffentlichen Einrichtung vermietet wird.
Kann mein Kind staatliche Unterstützung für eine Mietkaution erhalten?
Wenn Sie einen Mietvertrag für Ihre Wohnung oder Ihr Haus unterzeichnen, das Sie an Ihr Kind vermieten, können Sie eine Mietkaution verlangen. Um diese Kaution zu finanzieren, können Mieter auf Unterstützung des Ministeriums für Wohnungsbau und Raumplanung zurückgreifen.
Konkret kann das Ministerium die Mietkaution finanzieren, sofern sich der Mieter verpflichtet, den gesamten Betrag innerhalb von drei Jahren anzusparen.
Auch hier gelten dieselben Bedingungen wie für den Mietzuschuss: Diese Hilfe kann nicht an Personen gezahlt werden, die eine Wohnung von ihren Eltern, Kindern oder einer öffentlichen Einrichtung mieten.
„Obwohl es völlig legal ist, die eigene Immobilie an das eigene Kind zu vermieten, führt diese Entscheidung dazu, dass viele finanzielle Hilfen wegfallen und es letztendlich teurer sein kann.“
Während die Vermietung an das eigene Kind also erlaubt ist, kann es finanziell nachteiliger sein als eine andere Mietoption. Falls Sie jedoch eine bereits abbezahlte Immobilie besitzen und keine Mieteinnahmen benötigen, kann eine kostenlose Wohnmöglichkeit eine sinnvolle Lösung sein, um Geld zu sparen.