Eine höhere Mietrendite und sicherere Einnahmen dank mehrerer Mieter: Die Vermietung Ihrer Wohnung als Wohngemeinschaft kann wie eine ausgezeichnete Idee erscheinen. Doch Vorsicht – Wohngemeinschaften haben ihre eigenen Regeln und Grenzen… und mangelhafte Vorbereitung kann Ihnen schnell auf verschiedenen Ebenen schaden.
Um Ihre Erfolgschancen zu maximieren, entdecken Sie die wichtigsten Fehler, die Sie vermeiden sollten, wenn Sie Ihre Immobilie an Mitbewohner vermieten.
1. Das gesetzliche Rahmenwerk einer Wohngemeinschaft vernachlässigen
In Luxemburg gibt es einen gesetzlichen Rahmen, der für alle Wohngemeinschaften gilt. Bevor Sie Ihre Wohnung oder Ihr Haus vermieten, müssen Sie Folgendes erstellen:
- Einen einzigen Mietvertrag, der von Ihnen und allen Mitbewohnern unterzeichnet wird.
- Einen Wohngemeinschaftsvertrag, der von allen Mitbewohnern unterzeichnet wird, um das Zusammenleben konkret zu regeln und organisatorische Aspekte festzulegen (Aufteilung von Miete und Nebenkosten, Inventar der Möbel, Ein- und Auszugsbedingungen, Konfliktmanagement usw.).
- Eine solidarische Haftung. Alle Mitbewohner haften gemeinsam für die Einhaltung der Mietbedingungen, insbesondere für die Zahlung der Miete. Das bedeutet konkret, dass Sie bei Zahlungsverzug eines Bewohners die gesamte Miete von einem beliebigen Mitbewohner einfordern können.
2. Die gemeinsame Haftung der Mitbewohner nicht klarstellen
Die solidarische Haftung gilt nur bei einem einzigen Mietvertrag. In diesem Fall sind alle Mitbewohner gemeinsam verantwortlich (daher ist es wichtig, diesen Punkt von Anfang an eindeutig festzuhalten). Wenn Sie jedoch mehrere individuelle Mietverträge abschließen, bedeutet dies, dass jeder Mieter nur für seinen eigenen Anteil verantwortlich ist und keine Solidarhaftung besteht.
Überlegen Sie im Voraus, welche Struktur für Ihre finanzielle Sicherheit in dieser Wohngemeinschaft am sinnvollsten ist. Zögern Sie nicht, sich von Immobilienexperten beraten zu lassen (abhängig von der Art der Immobilie oder dem Profil der künftigen Mieter).
Für eine stressfreie Vermietung – verlassen Sie sich auf Immobilienexperten und sparen Sie wertvolle Zeit!
3. Die Regelung zur vorzeitigen Kündigung vergessen
In einer Wohngemeinschaft genießen Mieter eine gewisse Flexibilität:
- Ein Mitbewohner kann die Wohnung vor Ablauf des Mietvertrags verlassen, mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten, indem er einen eingeschriebenen Brief an den Vermieter und die Mitbewohner sendet. Er muss einen Nachfolger finden oder nachweisen, dass er aktiv gesucht hat. Sobald der neue Mieter einzieht, unterschreiben alle Parteien eine Vertragsänderung.
- Wenn die Mehrheit der Mitbewohner innerhalb von drei Monaten auszieht, können Sie den gesamten Mietvertrag mit einer Frist von drei Monaten kündigen. <
