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Immobilienkauf zu zweit: Unsere Tipps, um Probleme zu vermeiden!

Immobilienkauf zu zweit: Unsere Tipps, um Probleme zu vermeiden!

Eine Immobilie zu zweit zu kaufen, ist oft ein Lebensprojekt – egal ob als Paar, verheiratet oder in einer eingetragenen Partnerschaft. So spannend dieses Vorhaben auch ist, es erfordert einige Vorsichtsmaßnahmen, damit alles reibungslos verläuft. Wenn Sie diese Etappe nicht gut vorbereiten, kann es zu unangenehmen Überraschungen kommen, besonders bei Veränderungen Ihrer Lebenssituation. Was passiert, wenn Sie gemeinsam Eigentum erwerben – verheiratet, verpartnert oder unverheiratet? Hier erfahren Sie, worauf Sie achten sollten.

Gemeinsam kaufen ohne Trauschein: Das sollten Sie wissen

Wenn Sie nicht verheiratet oder verpartnert sind, gilt kein gesetzlicher Güterstand: Sie gelten als zwei unabhängige Käufer. Im Todesfall besteht kein automatisches Erbrecht.

In diesem Fall kaufen Sie im Miteigentum (Indivision). Sie können die Anteile gleich oder unterschiedlich aufteilen – je nach finanzieller Beteiligung. Damit diese Aufteilung rechtskräftig ist, muss sie im notariellen Kaufvertrag festgehalten werden.

Auch ohne Trauschein wird empfohlen, ein gemeinsames Konto für die Kreditraten zu eröffnen.

  • Wenn Sie sich trennen, müssen Sie sich einvernehmlich über einen Verkauf einigen. Ohne Zustimmung beider Parteien ist ein Verkauf rechtlich nicht möglich.
  • Wenn einer von Ihnen stirbt, muss der andere dessen Anteil abkaufen – ohne gesetzliches Vorkaufsrecht.

Wenn Sie Ihre Beziehung nicht offiziell machen möchten, kann eine Immobiliengesellschaft (SCI) eine gute Alternative sein. Damit lassen sich Investitionen klar regeln und eine spätere Erbfolge besser vorbereiten.

Immobilienkauf als Ehepaar: Verschiedene Szenarien

Der Ablauf Ihres gemeinsamen Immobilienkaufs hängt vom gewählten Ehemodell ab:

  • Bei einer Gütertrennung kaufen Sie wie ein unverheiratetes Paar – im Miteigentum.
  • Bei der Zugewinngemeinschaft gehört Ihnen das Haus jeweils zur Hälfte, auch wenn Sie unterschiedlich viel investiert haben.
  • Bei einer Gütergemeinschaft wird alles gemeinsam besessen – auch die Immobilie, unabhängig vom Investitionsanteil.

Kauf mit eingetragener Partnerschaft: Auch eine gute Lösung!

Beim Kauf mit eingetragener Partnerschaft gilt gesetzlich ein gemeinschaftlicher Erwerb im Miteigentum, also nach dem Verhältnis der jeweiligen Finanzierung.

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Wichtig: Im Todesfall gilt bei einer eingetragenen Partnerschaft kein automatisches Erbrecht wie in der Ehe. Deshalb sollten Sie ein Testament aufsetzen, in dem Sie Ihren Partner ausdrücklich als Erben benennen. Ein kleiner Schritt mit großer Wirkung im Ernstfall!

Gemeinsam zu kaufen ist oft ein Vorteil: Man kann sich mehr leisten und erhält leichter einen Kredit. Um Ihr Projekt auf solide Beine zu stellen, planen Sie im Voraus und lassen Sie sich von Fachleuten begleiten – so minimieren Sie Risiken und Missverständnisse.

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