Überlegt Ihr Vermieter, die Wohnung, die Sie mieten, zu verkaufen?
Möchten Sie die Immobilie kaufen, die Sie mieten?
Können Sie als Mieter in der Wohnung bleiben, wenn Ihr Vermieter verkauft?
Wie können Sie ein Kaufangebot abgeben, wenn Sie an der Immobilie interessiert sind?
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zu diesen Situationen!
Verkauf einer vermieteten Immobilie: Möglichkeit, als Mieter zu bleiben
Wenn Ihr Vermieter entscheidet, die Wohnung, die Sie mieten, zu verkaufen, keine Sorge: Das bedeutet nicht unbedingt, dass Sie eine neue Unterkunft suchen müssen. Vermieter können aus verschiedenen Gründen verkaufen wollen (um Kapital freizusetzen, woanders zu investieren oder Zeit durch die Beendigung der Verwaltungstätigkeiten zu sparen, usw.).
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In der Regel bieten Vermieter Immobilien mit dem Vermerk „Mieter verbleibt“ zum Verkauf an. Konkret bedeutet das, dass Sie einen neuen Vermieter bekommen, aber weiterhin in der Wohnung bleiben können, ohne dass sich viel für Sie ändert.
Der neue Eigentümer könnte eventuell Renovierungsarbeiten planen, aber diese sind oft von Vorteil für Mieter, da sie den Wert der Immobilie steigern.
Den Kauf der von Ihnen gemieteten Immobilie: Es ist möglich!
Hat Ihr Vermieter Ihnen mitgeteilt, dass er die Immobilie verkaufen möchte, und Sie sind daran interessiert, sie zu kaufen? Beginnen Sie ein Gespräch mit ihm. Die meisten Vermieter stehen einer solchen Anfrage offen gegenüber.
Der Verkauf eines Hauses oder einer Wohnung erfordert viel Zeit und Mühe. Wenn der Käufer bereits vor Ort ist, wird der Prozess erheblich erleichtert. Es sind keine Besichtigungen erforderlich, und Bedenken hinsichtlich versteckter Mängel sind deutlich geringer.
Ein Kaufangebot unterbreiten
Wie bei jedem Immobilienkauf beginnen Sie damit, Ihrem Vermieter ein Kaufangebot zu unterbreiten. Fragen Sie ihn zunächst nach dem Verkaufspreis, damit Sie sich so effektiv wie möglich positionieren können.
In diesem Stadium empfiehlt es sich, Ihre Bank zu konsultieren, um herauszufinden, wie viel Sie leihen können und um Ihr Budget zu klären. Je zuverlässiger und solider Ihr finanzielles Angebot ist, desto höher sind die Chancen, dass Ihr Angebot akzeptiert wird.
Berücksichtigen Sie bei der Budgetplanung auch die zusätzlichen Kosten, die als Eigentümer auf Sie zukommen: Gemeinschaftskosten, lokale Steuern und mögliche Renovierungsarbeiten.
Den Kaufvertrag unterschreiben
Hat Ihr Vermieter Ihr Angebot akzeptiert? Hervorragend! Jetzt ist es an der Zeit, einen Kaufvertrag mit ihm zu unterzeichnen. Dieses Dokument verpflichtet den Vermieter, die Immobilie zu einem vereinbarten Preis unter bestimmten Bedingungen zu verkaufen.
Eine häufige Klausel in einem Kaufvertrag ist die aufschiebende Bedingung der Kreditbewilligung. Diese stellt sicher, dass Sie nur dann zum Kauf verpflichtet sind, wenn – und nur wenn – Sie einen Kredit von der Bank erhalten. Diese Bedingung ist eine wertvolle Sicherheit, insbesondere wenn Ihre finanziellen Vereinbarungen noch nicht abgeschlossen sind.
Die notarielle Beurkundung: Der letzte Schritt vor Ihrem neuen Leben!
Sobald der Kaufvertrag unterzeichnet und Ihr Kredit bewilligt ist, treffen Sie sich mit Ihrem Vermieter beim Notar, um die notarielle Beurkundung des Kaufs zu unterzeichnen, die den Eigentümerwechsel rechtlich formalisiert.
Die Rolle des Notars besteht darin, sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Anforderungen im Zusammenhang mit dem Verkauf eingehalten werden. Beispielsweise überprüft er, dass die Immobilie nicht mit einer früheren Hypothek belastet ist. Der Notar kümmert sich auch um administrative Aufgaben wie die Registrierung und Eintragung des Verkaufs.